Der Einstieg in einen neuen Kanzlei-Service.
Erwägen Sie die Familienimmobilie auf Mallorca an Ihre Folgegeneration zu übertragen, dann empfehlen wir Ihnen sich das Video von Rechtsanwalt Günter Menth anzuschauen, der die wesentlichen Eckpunkte dieser steuerfreien Gestaltungsmöglichkeiten erläutert.
Zum VIDEO
Vererben ohne Steuern zu zahlen – SO geht´s!
Auch können Sie hier den Inhalt als Text nachlesen:
Die Rechtsgestaltung
Schenkung an Kinder mit gleichzeitigen Pflichtverzicht
Es handelt sich hier um eine Art Erbvertrag bei welchem die Kinder als Gegenleistung für die Schenkung von Vermögenswerten der Eltern auf Mallorca auf die Geltendmachung Ihres gesetzlichen Pflichtteilsrecht verzichten.
Dieser Verzicht ist aber in erster Linie eine Formalie, um die Steuerminimierung zu erhalten.
Sie als Eltern können Ihren Kindern weiterhin uneingeschränkt Vermögenswerte vererben.
Die zwei zur Verfügung stehenden Gestaltsvarianten
Sie können Ihren Kindern die Vermögensgegenstände auf den Balearen entweder steuerfrei oder mit 1%iger Besteuerung schenkweise übertragen.
Da werden Sie sagen:
Dann natürlich ganz steuerfrei.
Dafür müssen Sie allerdings bei Immobilien einen vom Staat für jede Immobilie festgelegten begrenzten Wert der Schenkung zu Grunde legen. Das wiederrum führt im späteren Verkaufsfall durch die Kinder zu einer höheren Verkaufsgewinnsteuer.
Während bei höherem Wertansatz mit 1%iger Schenkungsbesteuerung beim Verkauf nach 5 Jahren die sonst bei Nichtresidenten 19%ige Verkaufsgewinnsteuer vermieden werden kann.
Hier werden wir Ihnen die für den Einzelfall optimale Gestaltungsvariante sondieren.
Modifizierungen im Einzelfall sind möglich
Die Schenkung kann dem Einzelfall angemessen mit Bedingungen versehen werden.
Auch Nichtresidenten können Sie sich als Eltern zurück oder vorbehalten.
Es handelt sich also um ein flexibles Gestaltungsmodell.
Typischerweise wird die Immobilie auf Mallorca an die Kinder geschenkt
Das 1% Modell praktiziert unsere Kanzlei hier schon seit bald 10 Jahren.
Die steuerfreie Variante ist im Jahr 2023 hinzugekommen auf Grund der neuen balearischen Steuergesetzgebung.
Eine „win-win“ Konstellation für beide Generation
Die Elterngeneration kann so von Unterhaltskosten entlastet werden und der Kindergeneration wird so praktisch eine eigene Investition in eine Hausrenovierung erleichtert.
Fallstricke und wie man sie vermeidet
- Das Steuermodell ist nicht bei Steuerwohnsitz in allen Ländern dieser Erde anwendbar.
Die gute Nachricht:
Bei Steuerwohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz aber schon weil diese Länder
auch das Rechtsinstitut der Schenkung unter Pflichtteilsverzicht kennen.
- Die parallele Besteuerung der Schenkung in Deutschland
Diese kann dann zum Problem werden wenn der deutsche Schenkungssteuerfreibetrag für Kinder schon ausgeschöpft ist.
- Die Bodenwertzuwachsbesteuerung in Spanien
Diese ist bei städtischen Immobilien im Auge zu behalten und zu kalkulieren.
Der zeitnahe Verkauf durch die Kindergeneration
Hier muss ein Zeitraum von 5 Jahren abgewartet werden um die sonst anfallenden Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn zu vermeiden.
Warum jetzt?
Das Zeitfenster öffnet sich
Ein Zeitfenster das sich öffnet kann sich auch schnell wieder schließen.
Das gilt um so mehr im Steuerrecht.
Und noch nie war die Rechtsnachfolge in elterliches Vermögen auf den Balearen so steuergünstig möglich wie heute.
Der praktische Ablauf
- Vorab eine positive Nachricht
Ihre persönliche Anwesenheit in Spanien ist für den Schenkungsvorgang nicht erforderlich.
Vielmehr können Sie auch auch etwa vom fachkundigen Anwalt vertreten lassen.
- Der praktische Einstieg erfolgt über eine Schilderung Ihrer persönlichen Familiensituation inklusive der beabsichtigten Rechtsnachfolge in das Vermögen auf Mallorca.
Das kann heute per E-Mail, Whatsapp, per telefonischer Besprechung oder aber auch in einem persönlichen Besprechungstermin getätigt werden. - Im nächsten Schritt erfolgt individuelle rechtliche Analyse mit anschliessendem Gestaltungsvorschlag
- Zentral abgeschlossen wird der Vorgang mit einer notariellen Urkunde.
Wobei Ihnen unsere Kanzlei in Form eines Gesamtservice auch die Fortgänge bis zur Grundbucheintragung der Kinder als neue Eigentümer mitabsichert.
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