IHR RECHTSANWALTS-PARTNER FÜR IMMOBILIENEIGENTÜMER
Als Länderpartner für Ihre Rechtsangelegenheiten in Spanien ist Rechtsanwalt Günter Menth seit 1997 vom Standort Mallorca aus tätig.
Auf der Basis eines Doppelstudiums von Rechtswissenschaften und Hispanoamerikanistik mit den Studienorten Würzburg (Deutschland), Lausanne (Schweiz) und Caracas (Venezuela) erfolgte Anfang der 1990er Jahre die Spezialisierung auf Rechtsfragen rund um die Spanienimmoblie mit einem heute breiten Kooperationsnetz vor Ort in Spanien und speziell auf Mallorca.
Dreisprachigkeit
Die Tätigkeit im Schnittpunkt mehrerer Rechtssysteme und Kulturen ermöglichte namentlich auch die spanisch-deutsch-katalanische Dreisprachigkeit mit Englisch als weitere Kanzleisprache. Dies hat RA Günter Menth zum kompetenten Anwaltspartner einer Vielzahl ausländischer, namentlich deutscher, schweizer und österreichischer Immoblieneigentümer in Spanien ebenso werden lassen, wie zum Partner deutscher Anwaltskollegen für Mandate mit Spanieneigentum oder anderweitigem rechtlichem Spanienbezug und namentlich auch zu Tätigkeiten als Testamentsvollstrecker in Kontakt mit Gerichten bei internationalen Erbangelegenheiten.
Seit Ende der 90er Jahre ist Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth mit Kanzleistandort Manacor auf Mallorca mit den Kanzleischwerpunkten Erb- und Immobilienrecht mit Spanienbezug tätig.
–> Hier finden Sie ein Video zum neuen Bauamnestiegesetz auf Mallorca 2024.
Spanien- und deutschlandweite Tätigkeit
Im Rahmen unserer Spezialisierung ist unsere Kanzlei spanien- und deutschlandweit respektive international tätig.
Dies gilt also immer dann, wenn zentraler Gegenstand eine in Spanien belegene Immobilie ist.
Häufig können wir Ihnen hierbei Anreisetermine nach Spanien komplett ersparen. Dies gilt sowohl für Nachlassabwicklungen wie auch für Immobilienan- und verkäufe oder auch lebzeitige Übertragungen.
Lediglich bei der Erstellung notarieller spanischer Testamente, – die Testamentserstellung ist eine höchstpersönliche Rechtsangelegenheit -, bedarf es der persönlichen Anwesenheit in Spanien. Dann kann diese allerdings in Palma de Mallorca mit seiner sehr guten Flugverkehrsanbindung meist auch für spanienweite angesiedelte Rechtsangelegenheiten wahrgenommen werden.