Wer in Spanien die eigene adäquate medizinische Behandlung abgesichert haben möchte,
muss hier eine notarielle Urkunde erstellen,
welche wiederum in das entsprechende spanische Register für Patientenverfügungen
oder spanisch „Voluntades Anticipades“ eingetragen werden muss,
um Sie für einen behandelnden Arzt abrufbar zu machen.
Zu dessen inhaltlicher Vorbereitung können wir Ihnen zweisprachige Vorlagen zur Verfügung stellen.
Weiterhin bedarf es auch der Angabe eines Bevollmächtigten oder Vertreters zum Informationserhalt sowie zur Interpretation der Patientenverfügungen im Bedarfsfall.
Oft wird in der Praxis die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt,
welche die lebzeitige Vertretung absichert, beispielsweise auch bei einer Heimauswahl.