Der professionelle Ablauf beim Immobilienkauf weiter…
Die Kaufnebenkosten weiter…
Ab welchem Zeitpunkt ist der Immobilienkauf in Spanien rechtsverbindlich? weiter…
Diese Prämisse erscheint selbstverständlich und wird gleichwohl in der Rechtspraxis häufig von ausländischen Immobilienkäufern in Spanien nicht beachtet, sei es weil unter südlicher Sonne im eigenen Land praktizierte Vorgehensweisen ausser Kraft gesetzt werden oder sei es, weil Verkäufer oder Makler tatsächliche oder vorgebliche andere Kaufinteressenten ins Spiel bringen welche am Folgetag sonst die Immobilie erwerben würden.
Mit dem privaten Immobilienkaufvertrag erfolgt in Spanien, – im Gegensatz zu Deutschland -, aber bereits eine rechtliche Bindung, weshalb dessen Überprüfung, ebenso wie die Rechtsprüfung des Kaufobjektes, sinnvollerweise zeitlich vor dessen Unterzeichnung durch den Anwalt zu erfolgen hat.
Diese rechtliche Objekt- und Vertragsprüfung bedarf keines persönlichen Besprechungstermines, sondern Informations- und Dokumentenübermittlung im e-mail-Verkehr sind hier die überwiegend praktizierte Variante.