Die Kombination der Erbschaftsannahme mit einer Schenkung an die Kindergeneration ist namentlich dann in Erwägung zu ziehen, wenn hiermit eine steuerlich günstige Generationennachfolge realisiert werden kann, also Freibeträge oder niedrige Steuersätze genutzt werden können.
Im Einzelfall kann die gezielte Steuerung der familiären Rechtsnachfolge stattdessen auch im Wege einer Erbausschlagung erfolgen, für welche es allerdings auch Fristen gibt. Diese kann etwa zur Multiplizierung von Freibeträgen führen.
Oft erforderlich ist hier eine länderübergreifende steuerliche Bewertung.
Bei Imobilienvermögen auf Mallorca besteht die steuerintelligente Lösung häufig in einem abgestimmten optimalen Wertansatz und einer Schenkung unter Pflichteilsverzicht.