Aktuelle NEWS

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Hier informieren wir über juristische Neuerungen und gesellschaftlich relevante Entwicklungen in Spanien und speziell auch auf Mallorca.

03.09.2024
Die Steuersituation für die Rechtsnachfolge in Familienimmobilien auf den Balearen wird nie wieder so günstig wie jetzt in 2024 


01.07.2024
Hat der spanische Gesetzesgeber das Besetzerproblem, die “Okupas”, selbst geschaffen?


28.06.2024
Was tut sich 2024 auf Mallorca? 


24.06.2024
Die Bauamnestie 2024 auf Mallorca. Machen Sie jetzt Ihre illegale Finca zur legalen.


20.05.24
Dienstags ist deutschsprachiger Inselstammtisch in Manacor


22.03.24
Zeitfenster für Immobilieneigentümer


26.02.2024
Umgestaltung des Vorplatzes der Kanzlei


04.01.2023
Möglichst keine weiten Urbanisationen mehr, kleinere Pools und verstärkte Regenwassernutzung 


11.03.2022
Rechtsanwaltskanzlei Menth in Manacor – Wie unsere Anwaltskanzlei seit 25 Jahren im Osten Mallorca funktioniert

10.11.2021
Die 1 % Immobilienschenkung unter Pflichtteilsverzicht: Mit dem Verfassungsgerichtsurteil in Spanien kommt für Eigentümerfamilien auf den Balearen kann noch ein dritter Steuervorteil hinzukommen


27.10.2021
Neue Methode der Wertfixierung bei Immobilienübertragungen in Spanien ab dem 01.01.2022


30.06.2021
„Das Insider Magazin 2021 für den Nordosten Mallorcas ist erschienen!“


23.05.2021
Die Suchfunktion auf der Kanzleiwebsite www.kanzlei-menth.de
Ein Moderner Praktischer Immobilienwegweiser auf Mallorca


06.03.2021
Offener Brief Immobilenmakler Lutz Minkner vom 05. März 2021 mit Aufforderung der Aufhebung der Quarantänepflicht in Deutschland für Reiserückkehrer aus Mallorca

https://www.mallorcamagazin.com/nachrichten/tourismus/2021/03/07/88447/lutz-minkner-schickt-offenen-brief-von-mallorca-nach-madrid.html


05.03.2021
https://www.mallorcazeitung.es/lokales/2021/03/05/jahr-haft-schwarzbau-landlichem-gebiet/81083.html


03.11.2020
Der Preis pro Hektar Bodenfläche für die Solarstromproduktion liegt bei 1.500 € pro Jahr


27.10.2020
Im Monat August 2020 stieg der Anteil von Anmietern von Ferienhäusern auf den Balearen gegenüber dem Vorjahr von 13 % auf 24 %

25.05.2020
KATALONIEN HAT DIE ERBSCHAFTSSTEUER JETZT IM MAI 2020 ERHÖHT. WEITERLESEN………

18.05.2020
PERSPEKTIVE JULI 2020 ! WEITERLESEN……….

29.04.2020
FRISTABLAUF IM SPANISCHEN AUSNAHMEZUSTAND

21.04.2020
DIE ANWALTSWEBSEITE IST ÜBER DIE SUCHFUNKTION WIE EIN FACHBUCH NUTZBAR. WEITERLESEN…….


20.04.2020
VIDEOTELEFONATE NICHT NUR ZUR CORORNAZEIT


31.03.2020
ALS AUF IMMOBILIEN UND ERBRECHT IN SPANIEN
SPEZIALISIERTE
ANWALTSKANZEI


25.03.2020
MIT TELEARBEIT  ALS ANWALTSKANZLEI VOLL FUNKTIONSFÄHIG


19.03.2020
AUSFALLGELD FÜR SELBSTSTÄNDIGE WÄHREND DES SPANISCHEN AUSNAHMEZUSTANDES


16.03.2020
NOTARIELLE INMOBILIENKAUFABWICKLUNG IN SPANIEN OHNE FLUGANREISE


12.11.2019
RAFAEL NADAL ERWEITERT TENNISAKADEMIE UND HOTEL IN MANACOR


12.11.2019
WIEDER LÄNGERE BEARBEITUNGSZEITEN BEI DER AUFSTELLUNG VON BEWOHNBARKEITSBESCHEINIGUNGEN


12.08.2019
DIE RECHTSBOTIQUE RUND UM DIE MALLORCAIMMOBILIE

07.08.2019
KEINE ERGÄNZENDE BEBAUUNGSNACHTRAGUNG IM GRUNDBUCH IM ANEI – SCHUTGEBIET

08.07.2019
Aktuelle Rechtsinfos für Immobilieneigentümer auf Mallorca Suchen und schnell finden. 

08.07.2019
DIE 1 % SCHENKUNG UNTER PFLICHTTEILSVERZICHT EINE AKTUELL ATTRAKTIVE VARIANTE DER VERMÖGENSNACHFOLGE VON KINDERN AUF MALLORCA

02.07.2019
BEI DER NEUEN REGIERUNGSKOALITION AUF MALLORCA HEUTE IN DER DISKUSSION: DAS SCHWIMMBADVERBOT BEI LANDFINCAS

01.07.2019
DIE VERPFLICHTUNG VON STEUERRESIDENTEN ZUR VERMÖGENSAUSKUNFT AB VERMÖGENSWERTEN VON 50.000 € KÖNNTE IN 2 JAHREN VOM EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF GEKIPPT WERDEN.

03.06.2019
KOMPROMISSVORSCHLAG ZUR UNEINHEITLICHEN ERBSSCHAFTSSTEUER IN SPANIEN: 4 % – 11 % FÜR KINDER

22.05.2019
DAS BALEARISCHE KLIMASCHUTZGESETZ VOM 12.02.2019 SCHREIBT JETZT FINCAEIGENTÜMERN DIE ERNERGIEVORSORGUNG MIT ERNEUBAREN ENERGIEN VOR.

12.09.2018
Neue Gesetzesinitiative zur Einschränkung des Fincabaus im ausserörtlichen Bereich auf landwirtschaftlich besonders geeigneten Flächen

Im August 2018 erörtert wurde der Gesetzentwurf zur Reform des balearischen Agrargesetzes, Ley Agraria, welcher für relevante ausserörtliche Gebiete auf Mallorca den Fincabau, namentlich auch als Zweitwohnsitz heute sehr beliebt bei Zentraleuropäern, weiter einschränkt.   weiterlesen …


06.09.2018
Die Grundstückszusammenlegung zum Erreichen der Mindestgrundstücksgrösse zur Bebauung dürfte in Kürze nicht mehr möglich sein

Jedenfalls wird nun im Herbst 2018 erwartet, dass die „Gesetzeslücke“ in Kürze geschlossen werden wird.
Bisher kann oder konnte die fehlende Grundstücksgrösse durch den Zukauf benachbarter Grundstücke noch rechtlich „geheilt“ werden.
Dies ermöglichte es auch Eigentümern mit zu kleinen Grundstücken im Aussenbereich diese werthaltig an Nachbarn zu veräussern.
Auch in gemeindlichen Bauverwaltungen wird nun erwartet, dass der Gesetzgeber diese Art der Baulanderweiterung in Mallorcas
ländlichem Raum in Kürze nicht mehr weiter zulassen wird.


23.7.2018
Ein direkter Rückerstattungsanspruch der Bodenwertzuwachssteuer dürfte in Spanien nun sinnvoll sein   weiterlesen …


18.07.2018
Ankündigung der Vereinheitlichung der Schenkungs- und Erbschaftsteuer in der spanischen Regierungserklärung vom 17.07.2018 beinhaltet für viele spanische Regionen eine massive Steuererklärung   weiterlesen …


05.07.2018
Jedenfalls keine Genehmigungserteilung zur touristischen Vermietung für Fincaneubauten auf Mallorca im ländlichen Raum  weiterlesen …


22.06.2018
Kurzzeitvermietungen ohne Kommerzialisierung unterfallen nicht dem balearischen Verbot der touristischen Vermietung   weiterlesen …


28.03.2018
Das Baugewerbe auf Mallorca kommt in 2018 in Bewegung: Chancen bei der Renovierung alter Stadthäuser   weiterlesen …


13.03.2018
Neu entfachte Diskussion über die Erhöhung der Mindestgrösse zur Bebaubarkeit von Aussenbereichsgrundstücken über 14.000 m2 hinaus auf Mallorca   weiterlesen …


26.01.2018
Alle ab dem 01. Januar 2018 errichteten Schwarzbauten müssen auf den Balearen künftig wieder abgerissen werden

Bisher galt dies nur für auf besonders geschütztem Grund errichteten Bauten   weiterlesen …


25.01.2018
Ab dem 01.01.2018 illegal errichtete Bauten verjähren auch auf den Balearen nicht mehr

Dies jedenfalls ist in einer aktuellen Gesetzesvorlage vorgesehen.
Die bisherige Praxis einfach zu bauen oder anzubauen und die 8- oder 10-jährige Frist bis zur Verjährung der Bausünde möglichst ohne Anzeige auszusitzen, geht damit auch auf den Balearen Ihrem Ende zu.
Die Gesellschaft für Luftbildaufnahmen ESTOP wirbt daher mit dem beigefügten Schreiben die aktuelle Situation der Bebauung vor dem 01.01.2018 per Luftbild nun beweiskräftig festhalten zu lassen.
Das kann allerdings für vor 2017 errichtete Gebäude auch noch im Nachhinein erfolgen.
Formell abgeschlossen wird diese Verjährungsabsicherung per notarieller Altbauerklärung / declaración de obra antigua, welche es sich empfiehlt nun ebenfalls auf den Weg zu bringen.


25.01.2018
Eingeschränkte touristische Vermietungszeiten in touristisch gesättigten Zonen Mallorca

Für touristisch gestättigte Zonen, namentlich im Umkreis von Palma sowie im Westen Mallorcas, der Gemeinde Calvia und auch Orten in der Tramuntana schliesst der Consell de Mallorca zwar eine touristische Vermietung nicht aus, beschränkt aber diese auf 60 Tage im Jahr    weiterlesen …


04.01.2018
Die Zeit der touristischen Ferienvermietung illegal in geschützten Gebieten errichteter Fincas ist nun auf Mallorca vorbei   weiterlesen …


07.12.2017

Ab 2030 sind alle Mietwagen auf den Balearen Elektromobile

Die sieht eine Gesetzesinitiative von Ende 2017 vor. Ab dem Jahre 2020 werden alle Mietwagenfirmen verpflichtet, jährlich 10 % mehr Ihrer Flotte auf Elektromietwagen umzustellen.
Die aktuell vorhandenen 200 Ladestationen werden in den nächsten Jahren um 500 weitere ergänzt.
Auch die Hotels werden hier mitreden müssen.

Mit Perspektive 2022 wird erwartet, dass ab diesem Zeitpunkt auch die Anschaffungskosten für elektrobetriebene PKW´s unter denjenigen mit Verbrennungsmotor liegen werden.

Ihr nächster Privat-PKW auf den Balearen könnte so auch ein elektrobetriebener sein


07.09.2017

Das gehört jetzt (erstmal) euch“ – Warum auf den Balearen eine Welle von Immobilienschenkungen unter Pflichtteilsverzicht bevorstehen könnte
(unser Artikel in der Mallorca Zeitung Nº.905)


08.08.2017

Das neue, an diesem Tag in Kraft getretene Balearengesetz beseitigt die illegale touristische Privatvermietung und ordnet den Sektor   weiterlesen …


01.08.2017

Ab dem heutigen 01. August 2017 gilt betreffend die Bearbeitung von Anträgen zur touristischen Vermietung ein Moratorium,
mithin werden diese Anträge bis zur Rechtsgültigkeit der vorgesehenen Gesetzesnovelle nicht mehr bearbeitet.
Eine Konsequenz: Wer ohne gültige Vermietungslizenz gleichwohl vermietet, verursacht mit der Beantragung nach dem 01.08.2017 ein erhöhtes Überprüfungs- und Sanktionsrisiko.


26.07.2017

1% Schenkung an Kinder unter Pflichtteilsverzicht wird jetzt auch von der spanischen Steuerverwaltung akzeptiert

Die spanische Steuerverwaltung akzeptiert jetzt auch die auf den Balearen aktuell auf 1% reduzierte Besteuerung bei Immobilienschenkungen mit gleichzeitigem Pflichtteilsverzicht von Kindern von Nichtresidenten in Spanien.

Bisher wurde von der spanischen Steuerverwaltung und einigen Autoren die Auffassung vertreten von der Verpflichtung zur steuerlichen Gleichbehandlung von Nichtresidenten in Spanien könne die aktuell auf 1% reduzierte Besteuerung von Schenkungen, namentlich Immobilienschenkungen, auf den Balearen an Kinder und Abkömmlinge ausgenommen werden.

Gestützt wurde diese Auffassung auf eine rechtsformale Argumentation diese regionale Steuerbegünstigung basiere nicht auf einer steuerlichen, sondern auf einer zivilrechtlichen Regelung nur zu Gunsten von Balearenbürgern.

Wäre diese Argumentation zutreffend könnte der vom Europäischen Gerichtshof per Urteil vom 03.09.2014, Rs C-127/12, in seiner Anwendung bestätigte Gleichbehandlungsgrundsatz jeweils dadurch gesetzgeberisch aus den Angeln gehoben werden, dass die gewünschte Bevorzugung von Regionalbürgern nicht als steuerliche Vorschrift, sondern als spezifisch zivilrechtliche Regelung normiert würde.

Anerkannt wurde aktuell jedenfalls in einem konkreten Steuerverfahren im Juli 2017 von der spanischen Steuerverwaltung die Anwendung des nur 1%igen Steuersatzes bei gleichzeitigem Pflichtteilsverzicht der Kinder dann, wenn in der jeweiligen nationalen Gesetzgebung des jeweiligen EU-Wohnsitzstandortes die Rechtsfigur der Schenkung gegen Pflichtteilsverzicht vorgesehen ist.

Dies ist in der deutschen Rechtsordnung der Fall.


13.07.2017
Aktuell neu erschienen ist unser Kanzleifolder 2017
Eine komprimierte Kurzinformation zu den Tätigkeitsfeldern unserer Kanzlei.
Zur Weitergabe in Ihrem Bekanntenkreis oder auch an die Mitglieder Ihrer Eigentümergemeinschaft können wir Ihnen gerne auch die gewünschte Anzahl per Post übersenden.

Kanzleifolder Menth, Vorderseite Kanzleifolder Menth, Rückseite


23.06.2017
Die Mindestgrösse für Fincagrundstücke bleibt bei 14.000 m2,
aber der Bebauungsumfang soll eingeschränkt werden.
Dieser Sachstand Juni 2017 verringert das Risiko beim Grundstückserwerb generell.
Gleichwohl bleibt eine zeitnahe Bauantragsstellung sinnvoll.


16.06.2017
Kann man die Verkaufsgewinnsteuer in Spanien „wegschenken“?

In Spanien hat nun in 2016 das oberste Zivilgericht, Tribunal Supremo, (nº252/2016) entschieden, dass bei Schenkungen unter Pflichtteilsverzicht auf den Balearen mit nur 1 %iger Besteuerung keine parallele Vermögenszuwachsbesteuerung anfällt.

Allerdings wird von den spanischen Steuerbehörden auf den Balearen bei der Schenkungsvariante mit Pflichtteilsverzicht die Gleichstellung von nicht langjährigen Balearenbürgern aus den EU-Staaten noch in Frage gestellt, was allerdings mit dem EU-Recht nicht vereinbar sein dürfte.

Seitens der spanischen Steuerbehörden wird nun nach diesem Urteil aus 2016 befürchtet, dass jetzt von findigen Steuerbürgern systematisch die 19%ige Verkaufsgewinnsteuer unterlaufen wird und zwar auf folgendem Wege:

Dem eigentlich vorgesehenen aktuellen Immobilienverkauf mit einem Verkaufsgewinnsteueranfall / Einkommenssteuer auf den Verkaufsgewinn von beispielsweise 50.000 € wird eine Immobilienschenkung unter Pflichtteilsverzicht an das eigene Kind vorgeschaltet mit Ausweisung des aktuellen Marktpreises,
welcher den vormaligen Erwerbspreis erheblich übersteigt.

Ohne Wertdifferenz von Schenkung zum nachfolgendem Verkauf gibt es jetzt keinen besteuerbaren Gewinn mehr.

Diskutiert wird nun, wann eine solche vorgeschaltete familieninterne Schenkung eine gezielte Gesetzesumgebung / fraude de ley darstellt,
mithin die Schenkung an das Kind ohne eigentliche Schenkungsabsicht an dieses nur zur Verkaufsgewinnsteuervermeidung erfolgte,
und dann trotzdem eine Verkaufsgewinnbesteuerung möglich bleibt.

Ein Kriterium für das Vorliegen einer gezielten Gesetzesumgehung dürfte hier sicherlich der zeitliche Abstand von Schenkung zu Verkauf sein.

Diese vorgenannte Rechtsprechung könnte nun für Balearenbürger ein starkes Argument darstellen sich für eine aktuelle Schenkung der Balearenimmobilie an die Kindergeneration zu entscheiden und zwar selbst dann, wenn eigentlich mittelfristig ein Verkauf vorgesehen ist.

Dies mit allem Vorbehalt,
dass bei jedwedem Immobilienübertragungsvorgang die Entscheidung hierüber nicht allein auf der Basis eines spezifischen steuerlichen Aspektes getroffen werden sollte.

Fazit: Hier kann zum Stand Juni 2017 folgendes festgehalten werden

Jedenfalls für Balearenbürger mit Kindern hat jetzt die spanische Rechtssprechung eine Chance zur Vermeidung der oft erheblichen Verkaufsgewinnsteuer eröffnet,
welche mit Blickrichtung auf die Nichtdiskriminierungsrechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes auch EU-Nichtresidentenfamilien zugutekommen müsste.


20.04.2017
Umfassender Steuerdatenaustausch spanischer und deutscher Behörden ab 01.01.2016

Die Steuerkanzlei European Accounting weist darauf hin, dass auf der Basis des deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens ab September 2017 der Datenaustausch dergestalt umfassend realisiert wird, dass steuerrelevante Vorgänge im jeweils anderen Land mit Datum ab dem 01. Januar 2017 den Steuerbehörden im anderen Land transparent werden.


12.04.2017
Generationennachfolge in die Spanienimmobilie

Dieses Thema kann auch bei uns im Blog diskutiert werden. Zum Blog
Die Rückgriffmöglichkeit der Sozialverwaltung kann für den Verkauf an die Kindergeneration sprechen

Bei der Entscheidung der familiären Rechtsnachfolge in spanisches Immobilieneigentum ist bei der Auswahl der konkret passenden Variante regelmässig eine Mehrzahl von Aspekten zu berücksichtigen.

Ein Argument für den Verkauf anstelle einer Schenkung kann hier die vorsorgliche Vermeidung eines späteren Rückgriffes der deutschen Sozialverischerung im Schenkungsfalle sein.


11.04.2017
Kein Wohnraum für Hotelangestellte in Spanien, eine Option für die Appartementvermietung

Dieses Thema kann bei uns im Blog disktuiert werden. Zum Blog
Nicht nur auf der Baleareninsel Ibiza tritt aktuell ein akuter Wohnraummangel für Saisonarbeitskräfte zu Tage, dies gilt auch für Mallorca und andere spanische Küstenregionen.

Dies führte auf Ibiza bereits zu Schlafplatzangeboten auf Balkonen von über 500 €/Monat oder Wohnungsmonatsmietpreisen von 1.500 €. Andererseits werden häufig Ferienwohnungen vorwiegend nur in Zeiten ausserhalb der Sommersaison selbstgenutzt.

Wer also bei dieser Ausgangslage interessiert ist sein Ferienapartment auf Mallorca ergänzend zu finanzieren oder einen finanziellen Ertrag zu erschliessen,
kann dieses jetzt für die Sommersaison an Hotelarbeitskräfte vermieten.

Haben Sie hiermit Erfahrung oder ergänzende Fragenstellungen zu dieser Thematik dann schreiben Sie uns in unserem Immobilienblog


01.03.2017
Anwaltskooperation bei Erbangelegenheiten mit Spanienvermögen:
Eine heute übliche Praxis

Dieses Thema kann bei uns im Blog diskutiert werden. Zum Blog
Internationale Rechtsangelegenheiten erfordern eine Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinaus.

Dies gilt insbesondere auch für Nachlassangelegenheiten, bei welchen heutzutage die Vermögenswerte in verschiedenen Ländern belegen sind, beispielsweise die Hauptwohnsitzimmobilie in Deutschland und ein Feriendomizil in Spanien.

Dann bietet sich eine Zusammenarbeit unter Rechtsanwaltskollegen in den verschiedenen Immobilienlageländern mit entsprechender fachspezifischer Spezialisierung in länderspezifischer Aufgabenteilung an.
Unser Beitrag ist dann die erbrechtliche Vermögensnachfolge in Spanien.
Weitere Informationen für Anwaltskollegen oder auch Steuerberater finden Sie auf unserer interaktiven Anwaltswebsite www.kanzlei-menth.de
Email: info@kanzlei-menth.de


24.02.2017
LOHNT ES SICH, WEGEN EINER SPANIENIMMOBILIE ZU HEIRATEN?

Dieses Thema kann bei uns im Blog diskutiert werden. Zum Blog
Rein erbschaftssteuerlich führt dies in Spanien im Regelfall zu einer erheblichen Erbschaftssteuerreduzierung, in Spanien in einigen Regionen im Jahre 2017 noch bis auf einen Steuersatz von 1 %.

Natürlich sollte vor steuerlichen Aspekten immer vorab über die unabhängig von steuerlichen Aspekten gewünschte Rechtsnachfolge nachgedacht werden.

Übrigens: Auch die Scheidung beeinflusst die Erbschaftsteuer und kann Erbrechte ganz entfallen lassen.


13.02.2017
VORERST KEINE ERHÖHUNG DER MINDESTGRÖSSE FÜR DIE BEBAUBARKEIT VON LÄNDLICHEN GRUNDSTÜCKEN AUF DEN BALEAREN

Grundsätzlich wurde in 2016 von vielen Eigentümern von Landgrundstücken befürchtet, dass die entsprechende Mindestgrösse von 14.000 m2 weiter angehoben wird,
weshalb wohl die Zahl der einschlägigen Bauanträge in vergangenen Jahr um 40 % angestiegen war.

Hier wurde nun vom Inselrat beschlossen, diese Mindestgrösse vorerst nicht zu erhöhen,
wenngleich diesbezügliche Bestrebungen der Partei Podemos sowie der Umweltschutzorganisation GOB weiter bestehen bleiben.

Ende der 1980er Jahre wurden viele ländliche Gründstücke in der Grösse von 7.000 – 14.000 m2 per Mindestflächenanhebung vom Baugrundstück zur Schafwiese.

Mit einem rechtzeitig gestellten Bauantrag konnte dies verhindert werden.


10.02.2017
TOURISTISCHE FERIENVERMIETUNG VON PRIVATWOHNEINHEITEN AUF DEN BALEAREN

Diese Thema kann bei uns im Blog diskutiert werden. Zum Blog
Strengere Kontrollen, höhere Strafen, aber auch Perspektiven für legale Vermietbarkeit von Appartements.
Doppelt soviele Sanktionen in 2016, verglichen mit 2015, und ab dem 01.04.2017 sind mit einer Gesetzesreform bei illegaler touristischer Vermietung Geldstrafen bis 400.000 € möglich.
Weiterhin soll die Zusammenarbeit von Tourismus- und Steuerbehörden aktiviert werden.
Aktuell gehen die Behörden von zirka 17.000 illegal vermieten privaten Wohneinheiten auf den Balearen aus.

Ab Sommer 2017 könnte sich für Appartements allerdings auch erstmals die touristische Vermietbarkeit eröffnet werden.


09.02.2017
RA MENTH ZU ILLEGALEN LANDFINCAS AUF MALLORCA
Historie und wie man als Eigentümer damit umgeht
(Unser Beitrag in der Mallorca Zeitung)


30.01.2017
SCHENKUNGSSTEUERERHÖHUNG AUF DEN BALEAREN WIRD VORBEREITET

Die Balearenregierung hat hierzu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Von einer zeitnahen Anhebung ist daher auszugehen.