FAQ – Häufige Fragen zur Kanzlei

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A: Erreichbarkeit

Wann und wie ist unsere Kanzlei erreichbar?
– per Email: 24 Stunden
– per Telefon: Mo – Fr 9 – 18 Uhr
– per Whatsapp: 24 Stunden 0034 643 925 689

Am einfachsten Sie schildern uns kurz per E-mail Ihr Aliegen oder vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin
Gerne könnten Sie auch unser Kontaktformular nutzen.

B: Verständigungssprachen

Alle Mitarbeiter sind deutsch – spanisch zweisprachig.
Weiterhin können Sie in englisch oder in katalanisch mit uns kommunizieren.

C: Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei

Immobilienrecht & Erbrecht,
generell grenzüberschreitend alle Thematiken
rund um die Spanienimmobilie
Unser Leitmotiv heisst: „Qualität durch Spezialisierung“

D: Erfahrung und kulturelle Vertrautheit

Seit bald 25 Jahren internationale Fallbearbeitung mit deutsch-spanischen Kooperationsnetzwerken und eigener deutsch-spanischer Familienstruktur .

E: Beratung auch im steuerlichen Berreich

Im Berreich unserer Tätigkeitsschwerpunkte sind steuerliche Beratung und Abwicklung mit eingeschlossen.
Bei kontinuierlicher steuerlicher Betreeuung übernehmen diese mit uns kooperierende Steuerkanzleien.

F: Zum Anwaltshonorar

Die Erstberatungsgebühr : 190 € zzgl. Ust
Das Anwaltsstundenhonorar: 150 € zzgl. Ust.

Bei üblichen Arbeitsgängen können wir Ihnen nach dem Einstieg zu erwartenden Honorarrahmen benennen.

G: Parken wo?

Zu empfehlen ist das Parkhaus in gut 200 m Entfernung,

Passeig d‘ Antoni Maura Nº 6

Die Kanzlei liegt zentral in Manacor bei der Kirche.