Der Anwalt benötigt hier prinzipiell vier Ausgangsinformationen des Erstellers für ein Spanientestament:
- Zielrichtung und Zielperson der Vermögensnachfolge
- Familiensituation
- Steuerresidenz der Beteiligten
- Zusammensetzung und Lageorte des Vermögens
Auf dieser Basis kann der Rechtsanwalt sodann unter Berücksichtigung länderspezifisch unterschiedlicher Rechts- und Steuergesetze mögliche Gestaltungsvarianten und deren Vor- und Nachteile aufzeigen.
Schritt drei vor der Umsetzung ist dann die Entscheidung für die passendste Variante.
Tatsächlich eröffnen gerade länderübergreifende Sachverhalte ein breiteres Gestaltungspektrum und im Ergebnis nicht selten erhebliche Steuereinsparungen.