Beide, Niessbrauch und Wohnrecht sind Nutzungsrechte mit praktischer Bedeutung insbesondere bei Immobilien.
Der Unterschied
Das Wohnrecht beinhaltet nur die eigene Wohnnutzung während das Niessbrauchsrecht auch die Möglichkeit eröffnet die Immobilie zu vermieten und den Mietzinsbetrag zu erhalten.
Wichtige Instrumente zur Rechtsgestaltung
Beide Rechte sichern den Inhaber vor Nutzungsrechtsentzug durch den „nackten“ Eigentümer. Das Niessbrauchsrecht verschafft darüber hinaus eine potenzielle Einnahmequelle aus Vermietung, während dem Inhaber das lebenslängliche Wohnrecht auch gegenüber eigenen Gläubigern garantiert.
Der Wertansatz ist vom Lebensalter des Rechteinhabers abhängig
Beim Niessbrauchtrecht gilt:
Maximal 70 % des Immobilienwertes bei bis zu 20-jährigen Niessbrauchberechtigten, minimal 10 % ab 80 Lebensjahren des Inhabers.
Dazwischen erfolgt eine Staffelung je höher das Alter des so geringer der Niessbrauchswert. Beim Wohnrecht erfolgt ein Wertabschlag von 25 %.
Zur Besteuerung des lebenslangen Niessbrauchrechtes
Beim Erwerb wird der entsprechende Wertanteil als Bemessungsgrundlage in Ansatz gebracht, beim erbrechtlichen Erwerb mit Vorabzug des Freibetrages. Auch der Zufall des Niessbrauchrecht an den bisher nackten Eigentümer, die sogenannte „Konsolidation“ wird so besteuert, wobei dem Erben hierbei Erbschaftsfreibeträge zugutekommen können.