Nachlassabwicklung in Spanien

Print Friendly, PDF & Email

Ihre Komplettentlastung als Erbe ist hier möglich

Einen Erbfall nahestehender Personen zu bewältigen, ist schon per se keine leichte Aufgabe, da dies zugleich mit einer emotionalen Belastung verbunden ist.

Kommt dann noch hinzu, dass diese im Ausland unter einem fremden Rechtssystem und sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten zu realisieren ist,  dann erleben wir es in der Anwaltspraxis häufig, dass hier gerne Angebote zur möglichst weitgehenden Vereinfachung in Anspruch genommen werden.

Wie nun ist dann durch den Rechtsanwalt vor Ort in Spanien eine solche Komplettentlastung möglich?

Wir bereiten mit einem geeigneten Notar mit spanischen Sprachkenntnissen in Ihrer Wohngegend eine dem konkreten Bedarf entsprechende Vollmachtserstellung für Spanien vor.

Praktisch sämtliche weitere notwendigen Dokumentenbeschaffungen und – erstellungen können dann in Spanien vom bevollmächtigten Rechtsanwalt umgesetzt werden.

Die eigene Berufstätigkeit oder Kinderbetreuung als Erbe kann dann so am eigenen Wohnort parallel weitererfolgen.

Lesetipp
Lesen Sie auch hier weiter zu diesem Thema Spezifische Beratungspunkte Erbrecht Spanien