Immobilientransaktionen in Spanien sind über unsere Kanzlei fast vom deutschen Heimatort aus realisierbar.
Möglich ist dies für Schenkungen, Altbauerklärungen sowie im übrigen auch für An- und Verkäufe namentlich von Mallorca-Immobilien:
Unsere Kanzlei realisiert die Vorerstellung der notariellen Urkunde in Spanien und sichert auch die entsprechende spätere Grundbucheintragung ab. Sie machen die vorbezeichnete Urkunde durch Unterzeichnung bei einem der spanischen Sprache mächtigen deutschen Notar in Ihrer Wohnregion rechtsgültig, wobei Ihnen der Inhalt nochmals juristisch erläutert wird:
Sie ratifizieren ganz ohne Reiseaufwand die Beteiligten. Wertvolle Urlaubstage bleiben Ihnen erhalten.