Rechtsanwalt Günter Menth

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Unsere Kanzlei:

 

Die hohe Spezialisierung der Kanzlei führt zu einer schnellen Sachbearbeitung in routinierter Zusammenarbeit in allen erforderlichen deutschen, spanischen und international sachdienlichen Kooperationsformen inklusive Behördenkontakten mit Komplettabwicklungsangeboten.

Die länderübergreifende interkulturelle Kompetenz erlaubt es uns darüberhinaus, Ihnen einen vielgestaltigen Zusatznutzen über die rein rechtliche Informationsübermittlung zu verschaffen.

Neuerungen, nicht nur beim Internetauftritt

Als Anwaltspartner für aktuelle und künftige Immobilieneigentümer in Spanien haben wir unseren Internetauftritt www.kanzlei-menth.de jetzt nicht nur neu gestaltet, sondern auch um eine Rechtsboutique/Bestellservice und einen Blog zur aktuellen Informationsergänzung erweitert.

So können Sie über diese Anwaltswebsite direkt spanische Grundbuch-, Kataster- und Handelsregisterauszüge ebenso bestellen wie auch Verfahren zur Titelanerkennung, die Lizenz zur touristischen Immobilienvermietung oder die Beschaffung von Immobilienwertgutachten einleiten.

Im Rahmen unserer Spezialisierung auf Erb- und Immobilienrecht wurde ein Komplettserviceangebot entwickelt, welcher unter anderem Immobilienan- und verkäufe in Spanien ebenso ohne notwendige Vorortanwesenheit ermöglicht wie Erbfallabwicklungen.

Dieses Gesamtangebot ist uns möglich auf der Basis unserer langjahrigen Vor-Ort-Tätigkeit mit tragfähigem Kooperationsnetz und deutsch-spanisch-katalanisch und englischer Mehrsprachigkeit, was uns die Übernahme internationaler Erbangelegenheiten,
auch mit Testamentsvollstreckerfunktion, ermöglicht.

Der Hauptkommunikationsweg per email wird durch eine durchgehende Kanzleierreichbarkeit werktags von 09 – 16 Uhr, sowie der Möglichkeit der Vereinbarung telefonischer Besprechungstermine ergänzt, wobei natürlich daneben auch persönliche Beratungstermine möglich sind.