Testament und Eigentum in Spanien

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12 Fragen und Antworten
vom Experten

Rechtsanwalt Günter Menth seit über 20 Jahren anwaltlich tätig mit Spezialisierung auf die Thematik der optimierten Rechtsnachfolge in Spanienvermögen beantwortet diese Fragen.

 

  1. Ist ein deutsches Testament auch in Spanien gültig?

 

Ja, aber das hier anders ausgestaltete Recht- und Steuerrecht erfordert eine Überprüfung.

 

  1. Ist beim Immobilieneigentum in Spanien die Erstellung eines spanischen notariellen Testamentes zu empfehlen?

 

Im Regelfall ja.

 

  1. Wann sollte man ein spezifisches Testament für Spanien erstellen?

 

Immer zu dem Zeitpunkt zu dem man in Spanienvermögen investiert,

jedenfalls mit Eintritt ins Rentenalter.

 

  1. Wird man vom spanischen Notar bei der Testamentserstellung in gleichem Umfange beraten wie von einem deutschen?

 

Nein, das ist nicht die Aufgabe eines spanischen Notars.

Ein Testament bei Spanienvermögen wird daher vom länderübergreifend spezialisierten Rechtsanwalt mit Ihnen konzipiert.

 

  1. Kommt bei einem spanischen Testament immer das spanische Erbrecht zur Anwendung?

 

Nein, die Europäische Erbrechtsverordnung ermöglicht es dem Testamentsersteller das anzuwendende nationale Recht zu wählen.

 

6 Wann empfiehlt sich die Wahl des deutschen und wann des spanischen Rechtes?

 

Das deutsche Recht dann wenn Sie den Ehegatten und das spanische wenn Sie die Kinder vorrangig berücksichtigen möchten.

 

 

  1. Ist ein Berliner Testament regelmässig tauglich auch bei Vermögen in Spanien?

 

Meist nein, oft aus Gründen der spanischen Erbschaftssteuer.

 

  1. Kann man gesonderte Testamente für Deutschland und Spanien erstellen?

 

Ja, das ist möglich und häufig empfehlenswert.

 

  1. Wann empfiehlt sich eine lebzeitige Übertragung anstelle eines Testamentes?

 

Hierfür sprechen können steuerliche Gründe oder die Erhöhung liquider Mittel für den aktuellen Lebensunterhalt des künftigen Vererbers.

 

  1. Bleibt ein Testament im Scheidungs- und Trennungsfall in Spanien rechtsgültig?

 

Tendenziell heute nein,

aber wir raten zu einer klaren Neuerstellung.

 

  1. Sollte man in Spanien die Testamentserstellung gleich mit paralleler Erstellung von Vollmachten und Patientenverfügung verbinden?

 

Wir empfehlen das. Alle diese Dokumente bedürfen in Spanien der notariellen Form.

 

  1. Wann sollte ein Testament für Spanien überprüft werden?

 

Immer wenn sich die Lebensumstände ändern,

jedenfalls alle zehn Jahre.

 

Ergänzende Informationen zu dieser Thematik finden Sie im folgenden Artikel: Fragen und Antworten zum Immobilienkauf in Spanien

Auch das Video Richtig vererben in Spanien auf You Tube empfehlen wir Ihnen dazu.