Bei tendenziell hoher Erbschaftssteuer und niedrigen Erbschaftssteuerfreibeträgen in Spanien geht die Aufgabenstellung des Rechtsanwaltes namentlich bei Immobilieneigentum in Spanien immer auch dahin, die Erbschaftssteuerbelastung möglichst gering zu halten.
Gleichwohl dürfen hierbei andere Zielrichtungen, wie die lebzeitig finanzielle Absicherung des Eigentümers einer Finca in Spanien oder die richtige Rechtsnachfolgeauswahl, nicht ausser acht gelassen werden.
Andererseits gilt es aber auch konsequent steuerlich günstige Zeitfenster zu nutzen.
Gesamtheitlich gibt es ein breites Spektrum konkreter Handlungsmöglichkeiten.
So kann es sich anbieten, im Sinne einer vorausschauenden Erbschaftssteuervermeidung den Rechtsnachfolger bereits direkt bei der Spanieninvestition zu beteiligen;
Steuersätze können reduziert werden, indem man das Erbe auf mehrere Personen verteilt,
bewegliches Vermögen kann in das steuergünstigere Land verlagert werden.
Strategisch erstellte Vollmachten schaffen mehr Handlungsflexibilität zu einem künftigen Zeitpunkt.
Mitunter kann auch das Steuerwohnsitzland durch entsprechende tatsächliche Lebensgestaltung gezielt gewählt werden.
Reagiert man zeitnahe nach einem Erbfall, so bietet unter Umständen auch eine gezielte Erbausschlagung noch Möglichkeiten zu einer Erbschaftssteuerreduzierung, namentlich wenn zuvor eine spanienadäquate Testamentserstellung nicht erfolgt ist.
Aktuelle Steuerbefreiungen bereits bei lebzeitigen Übertragungsvarianten, wie etwa die Schenkung unter Pflichteilsverzicht an Kinder seit 2023 bei Vermögensgüter auf den Baleareninseln Mallorca, Menora, Ibiza und Formentera gilt es zu nutzen.
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