Kauf einer Spanienimmobilie

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Noch unbekannte Sprache, anderes Rechtssystem und oft wird ein erheblicher Anteil des lebzeitig erarbeitenden Vermögens investiert.
Diesen Vorgang gilt es daher gut abzusichern. Nach der Auswahl des Kaufobjektes kann zunächst die Prüfung der Bausubstanz anstehen und sodann die Einholung eines Wertgutachtens zur Kaufpreisüberprüfung.

Parallel erfolgen die rechtlichen Prüfschritte,

wie die Kontrolle der Baurechtssituation mit Bauerweiterungsmöglichkeiten,

Eigentümer- und Belastungssituation unter Beiziehung vom Grundbuchauszug, sowie die Überprüfung oder Entwurf eines privaten Kaufvertrages, welcher in Spanien bereits rechtsgültig ist.

Zwingend muss daher dessen Unterzeichnung die anwaltliche Vertragsprüfung vorausgehen, dessen Formalisierung heute weitergehend per Email akzeptiert wird.

Üblicherweise ist der Privatvertragsabschluss in Spanien mit einer fünf -zehnprozentigen Kaufpreisanzahlung ebenso verbunden

wie mit einer finanziellen Strafklausel im Falle des Rücktrittes oder der Vertragsverletzung einer Kaufvertragspartei

und der Festlegung bis wann der notarielle Kaufvertrag mit Restkaufpreiszahlung und Eigentumsübergang zu erfolgen hat.

Das Konzept unserer auf Immobilienrecht und optimierte Rechtsnachfolge in Spanien spezialisierten Kanzlei geht hierbei dahin den Gesamtvorgang beginnend von der Ankaufsgestaltung bis hin zur Grundbucheintragung des Käufers zu begleiten sowie kurz- und langfristig steueroptimiert zu gestalten inklusive Komplettabwicklungsangebot bis zur Grundbucheintragung der Käufer mit vorausgehenden Steuerzahlungen.