Immobilienrecht & Erbrecht

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Das spanische Erbrecht erweist sich in der Praxis als besonders komplex, da es sich bei Spanien um einen Mehrrechtsstaat handelt.

In den autonomen Regionen des Landes kann es demnach spezifisch zu beachtende Regelungen geben.

Diese regionalen Unterschiede im spanischen Erbrecht aber auch Erbschaftssteuerrecht machen es insbesondere Laien schwer, sich mit erbrechtlichen Angelegenheiten ergebnissicher zu befassen

Nicht zuletzt deshalb ist es empfehlenswert und in der Praxis durchausüblich, einen erfahrenen Fachmann mit dem Erbfall mit Spanienbezug zu betrauen. Nichtsdestotrotz schadet es natürlich nicht, wenn sich auch die Erben und namentlich der künftige Vererber mit der Thematik befassen und sich in Sachen spanisches Erbrecht ein gewisses Grundwissen aneignen.

Ebenso wie in Deutschland kann man den Familien und überhaupt jeder Person mit Spanienvermögen nur raten: Es ist klug, wenn Sie die Vermögensnachfolge in Spanien frühzeitig regeln.

Eine gute Planung um letztendlich das passende Testament zu verfassen macht gerade bei einem Auslandsbezug sehr viel Sinn.

Gesetzliche Erbfolge in Spanien

Bei Wohnsitz in Spanien ist hier für EU-Angehörige ohne letztwillige Verfügung das spanische Erbrecht massgebend mit weitgehender Vermögenszuweisung an die Kinder und nur sehr selten eingeschränktem Ehegattenerbrecht.

Es kann jedoch auch ein anderes nationales Erbrecht testamentarisch vereinbart werden, namentlich das nationale Erbrecht des Vererbers.