Die direkte Inanspruchnahme notarieller Dienstleistungen in Spanien durch Nichtspanier ist eher die Ausnahme,
im wesentlichen aus zwei Gründen:
– generell haben spanische Notare eher Beglaubigungsfunktion und die Urkundenvorbereitung im übrigen obliegt in Arbeitsteilung den Rechtsanwälten
– namentlich bei Dokumenten mit Auslandsbezug und der Beteiligung nicht spanischsprachiger Personen sind im Vorfeld auch ausländische und internationale Rechtsvorschriften zu berücksichtigen.
Im Hinblick auf unsere anwaltliche Vororttätigkeit in Spanien und eine diesbezügliche kontinuierliche Kooperation mit spanischen Notariaten können wir die Notwendigkeit des Erhaltes und die tatsächliche Realisierung notarieller spanischer Urkunden abklären respektive diese für Sie sachadäquat vorbereiten.