Zu beantragen ist diese bei zugangsgeschützten Berufen beim spanischen Erziehungsministerium unter Vorlage entsprechender Ausbildungsnachweise / Zeugnisse.
Detailanforderungen und auch die Vergleichbarkeit von Ausbildungsgängen sind hier mit der spanischen Verwaltung abzuklären.
Unsere Tätigkeit ebnet Ihnen diesen Weg.
Weitere Informationen in Fachbeiträgen unserer Kanzlei
NIEDERLASSUNG ALS DEUTSCHER ARZT IN SPANIEN
und
LOHNT SICH DIE NIEDERLASSUNG ALS DEUTSCHER ARZT IN SPANIEN
sowie per Video in unserem Kanzleivideokanal
Preis: 1.450,00 €