Ob Sie professionell beraten oder anwaltlich begleitet werden können, liegt ganz wesentlich in Ihrer Hand. Geben Sie dem Rechtsanwalt die Chance, Sie optimal zu beraten.
Hier gilt es den Anwalt einzuschalten bevor Sie einen privaten Kaufvertrag,
welcher Bezeichnung auch immer, „Reservierungsvertrag, Optionsvertrag, ….“
unterzeichnet oder eine Anzahlung geleistet haben und auch ohne Zeitdruck für den Rechtsanwalt dergestalt, dass eine seriöse und fundierte Überprüfung möglich ist.
Wesentliche Prüfungsgegenstände sind dann der Grundbuchauszug zur Überprüfung der Belastungsfreiheit
und auch die Baurechtssituation, oft im Kontakt mit dem örtlichen Bauamt.
Gezielt werden sodann die zentralen Punkte im privaten Kaufvertrag abgesichert.