Im Scheidung- und Trennungsfall immer das Testament überprüfen lassen. Auch bei Spanienvermögen
Warum nun diese Empfehlung? Generell kann als Leitlinie festgehalten werden, dass mit der Scheidung kein gesetzliches Erbrecht mehr besteht. Insoweit sind sich die deutsche, österreichische und spanische Rechtsordnung einig. Wurde ein ausdrückliches Testament zu Gunsten Weiterlesen…