Die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruches als Massnahme zur Erbschaftssteuerreduzierung auf Mallorca

Wie passt das zusammen?
Wie wird hier ein Schuh daraus?

Erben nicht ganz direkte Verwandte wie Kinder, – aktuell mit noch großen Erbschaftssteuerbefreiungspotential in 2026 auf Mallorca – , dann ist auch für Vermögen auf den Balearen, wie Nachlassimmobilien, Erbschaftssteuer zu bezahlen.
Das gilt etwa für Geschwister oder Neffen.

Um diese Erbschaftssteuer wieder rum zu verringern,
kann dann ein überlebender Ehegatte mit bei eigener Steuerfreiheit seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen und damit die sonst zu zahlende Erbschaftssteuer reduzieren.

Die Schlussfolgerung:

Auch nach eingetretenem Erbfall gibt es noch Möglichkeiten die Erbschaftssteuer zu reduzieren,
nicht nur durch Erbausschlagung, sondern auch durch Pflichtteilsgeltendmachung.

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