Ohne die erteilte touristische Vermietungsgenehmigung zu gefährden respektive zu verlieren.
Das ergibt sich aus der gesetzlichen Nachjustierung um die Jahreswende 2024/2025.
Wir empfehlen allen hier betroffenen Eigentümern diese Möglichkeit jedenfalls konkret prüfen zu lassen.
Praktisch erfolgt dies über spezialisierte Rechtsanwälte und Architekten.
Die touristische Vermietungsgenehmigung muss hier zum Stichtag 29.05.2024 jedenfalls vorgelegen haben.