Namentlich zur Unterstützung eines Familienmitgliedes werden häufig Banküberweisungen vorgenommen.
Nicht selten auch zum Erwerb einer Immobilie.
Kontrolle wegen
Steuerverkürzungen und Verstößen
gegen das Geldwäschegesetz
Größere Überweisungen werden hier vom spanischen Finanzamt mit in Augenschein genommen.
Hier ist es von Vorteil zu wissen, ab welchen Überweisungshöhen hier Deklarationspflichten greifen oder üblicherweise Kontrollen vorgenommen werden.
Deklarierungspflicht an das
spanische Finanzamt bei Überweisungen ab 10.000 €,
Kontrolle ab 3.000 €.
Das bedeutet nicht, dass ab dem Betrag von 10.000 € eine Steuerpflicht gegeben sein muss.
Allein die Nichterklärung kann allerdings mit Bußgeldern bis zu 50 % des geschenkten Betrages sanktioniert werden.
Bei Überweisungen ab 3.000 € sollte der Vorgang jedenfalls möglichst als nicht steuerauslösend gut begründbar sein.
Überweisungen ab diesem Betrag werden von den Finanzinstituten automatisch den Steuerbehörden gemeldet.