Wenn ein spanisches notarielles Testament erstellt wurde, sollte man dieses auch zur Erbschaftsannahme in Spanien nutzen.
Das ist dann am einfachsten und kostengünstigsten.
Aufgefunden wird dieses durch Abfrage des spanischen Testamentsregisters welche immer erfolgen muss.
Das Testamentseröffnungsprotokoll vom örtlich zuständigen deutschen Nachlassgericht kann eine kostengünstigere Variante sein
Bei diesem Nachlassgericht sind insbesondere aufgefundene privatschriftliche Testamente abzugeben.
Stand 2025 wird dieses Dokument in der notariellen Praxis noch vielfach als Erbennachweis akzeptiert bei internationaler Überbeglaubigung per Apostille.
Der Erbschein kann teuer werden und hat diverse Nachteile
Für diesen Standarderbennachweis wird eine Gebühr erhoben welche sich in der Höhe an dem Nachlassvermögen orientiert.
Ein Nachteil besteht darin, dass der Erbschein nur die Erben, nicht aber Vermächtnisnehmer direkt ausweist
und spanische Immobilien werden des Öfteren bestimmten Personen testamentarisch zugewiesen.
Das Euopäische Nachlasszeugnis führt auch Vermächtnisse auf
und bedarf zudem keiner Übersetzung und Apostillierung.
Allerdings fallen gleichhohe Gebühren wie beim Erbschein an.
Im Ergebnis gilt es mithin bereits die Auswahlentscheidung des Erbennachweises konkret richtig zu treffen.
Günter Menth Rechtsanwalt & Abogado inscrito |
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