Zwei Schritte Strategie zur Komplettlegalisierung auch von Grenzbebauungen auf Mallorca

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Wenn eine direkte Komplettlegalisierung nicht möglich ist kann im Einzelfall eine 2 Schritte-Strategie weiterhelfen.

Das gilt etwa für Landgrundstücke bei welchem die gesetzlichen Abstände der Bebauungen zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten sind.

Im 1.Schritt macht man die existierenden (Grenz-) Bebauungen per Sonderlegalisierungsverfahren 2024 legal und

im Schritt 2 bebaut man dann im Rahmen der aktuell gültigen Baunormen weiter bis zum heute zulässigen kürzlich in 2024 wieder erweiterten Umfang mit Grundstücksflächenversiegelung bis 4 % der Grundstücksfläche und 3 % Bebauung

Um die für Schritt 2 regelmässig notwendige Mindestfläche von 14.000 m2 zu erreichen
kann häufig noch ein kleineres unbebautes Nachbargrundstück hinzuerworben werden

 

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