Wenn eine direkte Komplettlegalisierung nicht möglich ist kann im Einzelfall eine 2 Schritte-Strategie weiterhelfen.
Das gilt etwa für Landgrundstücke bei welchem die gesetzlichen Abstände der Bebauungen zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten sind.
Im 1.Schritt macht man die existierenden (Grenz-) Bebauungen per Sonderlegalisierungsverfahren 2024 legal und
im Schritt 2 bebaut man dann im Rahmen der aktuell gültigen Baunormen weiter bis zum heute zulässigen kürzlich in 2024 wieder erweiterten Umfang mit Grundstücksflächenversiegelung bis 4 % der Grundstücksfläche und 3 % Bebauung
Um die für Schritt 2 regelmässig notwendige Mindestfläche von 14.000 m2 zu erreichen
kann häufig noch ein kleineres unbebautes Nachbargrundstück hinzuerworben werden