Bisher ist dessen Vorlage zwar europaweit gesetzlich vorgesehen u. a. für Immobilienverkäufe,
aber die alleinige Vorlage ohne vorgesehenen bestimmten energetischen Baustandart
ist für den Fortgang ausreichend.
Für Verkaufsvorgänge ab dem Jahre 2030 ist nun eine Mindestqualifikation „E“ bei dem Ranking A- G vorgesehen, ab 2033 die Mindestqualifikation „D“
Die Notwendigkeit energietechnisch relevanter Reformen
Das ist die praktische Folge für künftige Verkaufsobjekte
Zur klimaorientierten Logik sowie oft ökonomischen rationalen Überlegungen kommt jetzt also noch ein gewisser gesetzgeberischer Druck.
Vorgeschrieben für Verkauf und Vermietung
Die energietechnischen Anforderungen gelten nicht nur für den Verkaufsfall, sondern auch für die Vermietung
Die frühzeitige Erstellung eines Energiezertifikates erscheint nun
seit 2024 empfehlenswert
Damit wird dann nicht nur vorgeklärt,
ob das eigene Objekt künftig weiter verlaufs- und vermietungstauglich sein wird sondern es kann strategisch damit von Eigentümerseite auch besser vorbereitet werden wann welche erforderliche Investition in Angriff genommen wird.