Das ist keine sehr gewagte Aussage da eine Besteuerung von 0 % oder 1 % auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera rein mathematisch kaum mehr unterschritten werden kann.
Gewisse Rahmenbedingungen sind einzuhalten
Nun dies gilt namentlich für die Übertragung an Kinder und bei Schenkungen an diese müssen diese zur Steuerminimierung formell mit einem Pflichtteilsverzicht verbunden werden.
Das Risiko der künftigen Änderung des Erbschaftssteuerrecht
Während mit der aktuellen lebzeitigen Übertragung die günstigen Steuersätze abgesichert sind birgt die testamentarische Regelung der Übertragung im Erbfall das Risiko künftiger Steueränderungen, also von Steuererhöhungen, in sich,
ein reales Risiko wie die regelmässigen Regierungswechsel in Spanien auf nationaler und Balearenebene zeigen.
Auch die eigenen nationalen Steuerfreibeträge im Auge behalten
Dies gilt weniger für Österreich und teilweise für die Schweiz,
wohl aber für in Deutschland.
Für dort wohnansässige Familien mit einem Elternteil-Kind Freibetrag von 400.000 € stellt sich zudem die Frage ob dieser bereits für anderweitige Vermögenswertübertragungen verbraucht ist oder später vorgesehen ist.
Aktuelle Überprüfung und zeitnahes Handeln
Natürlich muss immer eine konkrete fachkundige Einzelfallprüfung erfolgen und wenn eine derart relevante Entscheidung für eine aktuelle Schenkung erfolgt sollte deren Umsetzung anschliessend nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden.