Für die Erbfallabwicklung von Schweizer Bürgern mit letztem Wohnsitz in Spanien, ist heute Spanien zuständig

Dies gilt namentlich auch für schweizer Erblasser mit Immobilienvermögen in Spanien. Massgebliche Gesetzesvorschriften des jeweils nationalen „internationalen Privatrechtes“ sind der Art 87.2 des schweizer IPRG sowie Art. 22.3 des spanischen LOPJ 6/1985. Rechtspraktisch müssen die Weiterlesen…

Die wesentlichen Einzelschritte der Erbrechtsnachfolge in Immobilieneigentum eines Österreichers auf Mallorca

Soweit österreichisches Erbrecht anwendbar ist, der Erblasser also seinen letzten Wohnsitz in Spanien hatte, sind diese die ERforderlichen Einzelschritte: Antrag auf Auststellung einer EinanwOrtungsurkunde beim örtlich zuständigen Verlassenschaftsgericht Ausstellung Einantwortungsurkunde durch den Gerichtskommissar, beauftragten  Notar Weiterlesen…

Zur Abischerung des Ehegatten sollten Spanienresidenten eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechtes treffen

Dies gilt namentlich bei Eltern mit eigenen oder adopotierten Kindern. Bleiben Spanienresidenten nämlich insoweit untätig, wird also nicht per Testament eine solche Rechtswahl getroffen, kommt nach der EU-Erbrechtsverordnung das spanische Erbrecht zur Anwendung welches den Weiterlesen…

Das Steuersparmodell der Schenkung unter Pflichtteilsverzicht ist nicht andwendbar für Franzosen wohl aber für Deutsche und Österreicher

Der Grund: In Frankreich gibt es keine dem mallorquinischem Recht vergleichbare Regelung der lebzeitigen Übertragung eines Vermögensgegenstandes unter gleichzeitigen Pflichtteilsverzicht. Übrigens andwendbar ist diese Minimierung der Schenkungssteuer auf nur 1 % neben auf Mallorca belegenem Weiterlesen…