Fristablauf im spanischen Ausnahmezustand
Behördenfristen laufen zu Zeiten des spanischen Ausnahmeszutandes nicht weiter, sie sind,– so der juristische Fachausdruck -, „gehemmt“und laufen also nach Beendigung des Ausnahmezustandes wieder weiter. Dies gilt so nicht für privatvertragliche Fristen, also etwa für Weiterlesen…