Es mag einfach klingen, aber die Praxis zeigt dass nicht selten zwischen 50 und 100 Immobiien über einen Zeitraum von mehrerern Jahren besichtigt werden bevor man sich zum Ankauf einer Mallorcaimmobilie entscheidet.
Das ist heute einfacher möglich
Vor der Jahrtausendwende wurden auf Mallorca Immobilien gekauft indem man sich die entsprechende Ortschaft vorauswählte, und in der Bar nach dem informellen mallorquinischen Ortsmakler fragte oder aber von Bekannten erfuhr bei welchen Promotor diese gerade ein Appartment erworben hatten.
Heute führt der Weg über Internetportale wie „Idealista“ und „Fotocasa“ oder die Kontaktaufnahme mit international und regional spezialisierten Maklern.
Ihre notwendige Vorarbeit als Kaufinteressent
Was hätten Sie denn gerne? Auf diese Maklerfrage sollten Sie gut vorbereitet sein. Da müssen Sie also etwas gedankliche Vorarbeit leisten und dies mögichst systematisch:
1.Was ist mein / unser Lebensplan für die nächsten 5/10 Jahre ?
2. Wie soll die Mallorcaimmobilie längerfristig in Etappen genutzt werden?
3. Welche regionale Infrastruktur wird dann benötigt?
4. Landfinca, Stadtwohnung oder selbst bauen?
Nach dieser ersten Vorarbeit empiehlt es sich Ihre Immobiliensuche auf eine bestimmte Zielregion zu konzentrieren.
Nach der Zielregionauswahl der Kriterienkatalog
Der Kriterienkatalog ist ihr zweiter Arbeitsschritt.
Hierzu finden Sie im Internet die verschiedensten Checklisten.
Da dies ein sehr individuell geprägter Prozess ist empfehlen wir Ihnen zunächst Ihren eigenen freien Kriterienkatalog zu erstellen und die Anforderungen zu untergliedern in
„unverzichtbar“, „sehr wichtig“ und „wünschenswert“.
Als künftige Entscheidunngshlfe können Sie bei den beiden / letzten Kategorien eine Bewertungssystem von 1 -10, etwa mit „10“ als beste Bewertung ergänzen.
Zu fixieren ist dann noch das Ihnen zur Verfügung stehende Budget für den Ankauf.
Jetzt beginnt die konkrete Suche
Nach Ihrer nunmehr sehr produktiven Vorarbeit kann Ihre zielgenaue Suche auf Internetportalen und Maklerwebseiten beginnen.
Dies alles erfolgt noch vom heimischen Arbeitsplatz, mobilem Laptop aus oder per Smartphone.
Virtuelle Besichtigungstermine mit dem Makler
Vor der tatsächlichen Immobilienbesichtigung vor Ort kann heute mit moderner Technik bereits eine sehr genaue Vorauswahl erfolgen so dass Sie nur noch Objekte mit sehr hoher eigener Ankaufswahrscheinlichkeit besichtigen.
Das erspart Ihnen und dem Makler wertvolle Arbeitszeit
Stattdessen vereinbaren Sie mit dem technisch gut aufgestellten Makler einen virtuellen Besichtigungstermin per Videokonferenz oder Whatsapp-Videotelefonat, bei welchem Sie möglichst gemeinsam mit dem Makler in deren Objektangebots PC einsehen können wobei diesem Ihr Anforderungskatalog bereits vorliegt.
Die gemeinsame Objektbesichtigung erfolgt dann mittels Präsentatiosnvideos inklusive Drohnenluftbildern und 3D-Innenraumbesichtigungen.
Sie selbst können im Anschluss noch die Googlemaps Vogelperspektive zur ergänzenden Regionalerkundung nutzen.
Reale Besichtigung und Objektkontrolle
Obgleich Immobilien auf Mallorca bei entsprechend ausgiebiger virtueller Besichtigung mitunter bereits ohne reale Besichitgung erwerben werden ist letztere sicher ergänzend vorzuziehen.
Gibt es hier dann Unsicherheiten betreffend den Bauzustand ist die Beiziehung eines Baugutachters oder Architekten anzuraten.
Im Zweifel besser ein Wertgutachten
Verbleiben Zweifel betreffend den Marktwert des vorausgewählten Kaufobjektes so können diese per Inauftragsgabe eines Wertgutachtens beseitigt werden.
Ein solches kann heute auf der Basis einer Aussenbesichtigung ohne Grundstückszugang erstellt werden und ist in 10 Tagen erhältlich.
Anwaltliche Überprüfung vor Unterzeichnung jeglichen „Vorvertrages“
Die „Rechtssicherheit“ ist ein ganz entscheidener Punkt bei jedem Immobilienkauf im Ausland, speziell in Spanien.
1. Wer ist wirklich Eigentümer und verkaufsberechtigt?
2. Sind Belastungen im Grundbuch eingetragen?
3. Ist das Ankaufsobjekt baurechtlich legal erichtet?
Erst nach positiv ausgegangenem Rechtscheck des Rechtsanwaltes sollte der Unterzeichnung des in Spanien bereits rechtsgültigen privaten Kaufvertrages näher getreten werden.
Der Partner beim eigentlichen Ankaufsvorgang in Spanien ist der Rechtsanwalt
Ab dem Zeitpunkt Ihrer persönlichen Ankaufsentscheidung ist der Anwalt Ihr zentraler Wegbegleiter über den Notarvertrag bis hin zur Grundbucheintragung.
Hierbei eröffnen sich noch weitere Beratungsfelder zur steueroptimierter Ankaufsgestaltung, Einbeziehung weiterer Familienmitglieder oder zur oft sinnvollen ergänzenden Volllmachsterstellung, um nur einige Beispiele zu benennen.