Neue Methode der Wertfixierung bei Immobilienübertragungen in Spanien ab den 01.01.2022
Hier erfolgt nun jeweils bis zum 20 Dezember des Vorjahres auch in Spanien quasi eine behördliche Wertfixierung als Mindestwert insbesondere für Grunderwerbssteuern, IBI und Schenkungs- und Erbschaftssteuern und beeinflusst auch die Vermögenssteuer für ab 2022 Weiterlesen…