Hier erfolgt nun jeweils bis zum 20 Dezember des Vorjahres auch in Spanien quasi eine behördliche Wertfixierung als Mindestwert insbesondere für Grunderwerbssteuern, IBI und Schenkungs- und Erbschaftssteuern und beeinflusst auch die Vermögenssteuer für ab 2022 übertragene Immobilien
wobei bei dieser Steuer konkret der höhere Wert zum Ansatz kommt das neuen von der Verwaltung fixiertem Wertes oder der bezahlte Betrag bei Immobilienerwerben.
Abgefragt werden kann dieser Wert über die Webseite des spanischen Katasters.
Dieser ohne Verkaufsprüfung und ohne Berücksichtigung des Renovierungszustandes behördlich festgesetzten Wert wir als Marktpreis unterstellt.
Will man nun als Bürger einen anderen niedrigeren Wert geltend machen obliegt einem die diesbezügliche Beweislast.
Die behördliche Wertfixierung erfolgt auf der Basis notarieller Übertragungspreise.
Zur Verwaltungsvereinfachung mag dieses System dienlich sein
ob es auch der Verfassungsrechtlichen Prüfung standhält wird die Zukunft zeigen