Wann die eurpäische Erbrechtsverordnung, EuErbVO, auch für Schweizer Bürger anwendbar ist
Dies sind im wesentlichen zwei Fallgestaltungen 1. Der Erblasser war schweizer Bürger und hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in einem Eu-Mitlgiedsstaat, also etwa in Spanien. 2. Erblasser hatte seinen letzten Wohnsitz zwar in der Schweiz Weiterlesen…