NUR NOCH EINGESCHRÄNKTER BESTANDSSCHUTZ BEI ILLEGALEN BAUTEN AB 2018
Mit dem 01.01.2018 ist das balearische Bau- und Bodengesetz/Ley de Urbanismo reformiert worden. Im ländlichen Bereich/Aussenbereich errichtete Gebäude oder Gebäudeteile geniessen keinen Bestandsschutz mehr, wenn die bisher geltende 8-jährige Verjährungsfrist am 31.12.2017 noch nicht abgelaufen Weiterlesen…