Wir nehmen hier Bezug auf die balearische Steuerreduzierung betreffend die Erbschaftsteuer sowie die Schenkungssteuer mit Pflichtteilsverzicht für Abkömmlinge, welche die spanische Steuerverwaltung trotz Urteil des Europäischen Gerichtshofes bisher nicht akzeptieren wollte.
Diesen Weg ebnet jetzt ein Urteil des spanischen Tribunal Supremo vom 19.02.2018 (242/2018).
Damit können nun rechtlich weitergehend gesicherte beispielsweise auch Schweizer Bürger steuergünstige lebzeitige Schenkungen ihrer Immobilie auf Mallorca realisieren.