Mit dem 01.01.2018 ist das balearische Bau- und Bodengesetz/Ley de Urbanismo reformiert worden.
- Im ländlichen Bereich/Aussenbereich errichtete Gebäude oder Gebäudeteile geniessen keinen Bestandsschutz mehr,
wenn die bisher geltende 8-jährige Verjährungsfrist am 31.12.2017 noch nicht abgelaufen war. - Bei illegalen Bauten innerhalb des beplanten Bereiches/Urbanisation gilt die bisherige Verjährungsregelung derzeit auch weiter.
- Bussgelder wegen Baurechtswidrigkeiten können allerdings nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht weiter verlängert werden.
- Die Beweispflicht betreffend den Ablauf der Verjährungsfrist obliegt dem Eigentümer.