Die Volljährigkeitserklärung ist in Spanien einfacher als in Deutschland
Wer jedenfalls das 16 Lebensjahr erreicht hat kann in Spanien per notariellem Akt mit Zustimmung des Minderjährigen sowie der Eltern für volljährig erklärt werden. In Deutschland bedarf es hierzu eines Verfahrens vor dem Vormundschaftsgerichtes. In Weiterlesen…