Hat der spanische Gesetzesgeber das Besetzerproblem, die “Okupas”, selbst geschaffen?

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Dafür spricht so manches. Auch, das diese Thematik in Spanien besonders ausgeprägt ist.


DIE POLIZEI STELLT NUR DIE PERSONALIEN FEST.

Haben sich die Okupas erst einmal einen Tag eingewohnt, bleibt auch die Polizei weitgehend tatenlos. Es werden nur noch die Personalien festgestellt.
Ansonsten darf rein rechtliche die Intimität der Okupas im eigenen Wohnbereich nicht mehr gestört werden.

NUR DIE EIGENTÜMER KÖNNEN WEITER HANDELN

Allerdings dürfen diese den direkten Hausbereich auch nicht mehr betreten. Verbleiben langjährige kostenaufwendige Klagen oder den Okupas eine Prämie zu zahlen, damit sie die besetzte Immobilie nieder verlassen.

 BITTE MACHT UNS NICHTS KAPUTT

Nutzungs- oder Mietanfallszeiten sind oft nicht das zentrale Problem, sondern Beschädigungen, Mitnahme von Mobiliar bis hin zur Befürchtung, dass die eigene Immobilie völlig zerstört werden könnte.

 BESETZTE HÄUSER ALS NEUER GESCHÄTSZWEIG AUF MALLORCA

Dies gilt heute nicht selten für juristisch gut vorinformierte Hausbesetzer auf Mallorca, die sich gerne gleich mit dem Hauseigentümer verhandlungsbereit zeigen und ihre Forderung zum Verlassen des Objektes im 5-stelligen Eurobereich übermitteln.

Aber auch der gezielte Ankauf besetzten Immobilien kann einträglich sein.
Mit dem Hauseigentümer, namentlich mit den Banken wird ein Preisnachlass von 20 oder mehr Prozent verhandelt und damit die Lösung des Okupaproblems übernommen, mit welchen man ja bereits zuvor den Auszugspreis verhandelt hat.

Nicht auszuschliessen ist, dass Immobilienobjekte gerade gezielt zur Preisminimierung besetzt werden.

UND WIE KANN DIE LÖSUNG AUSSEHEN?

Da ist der Gesetzesgeber nicht hilflos. Es können empfindliche Gefängsnisstrafen vorgesehen werden. Das Räumungsverfahren kann beschleunigt werden und bei wirklich hilfsbedürftigen Personen die Umquartierung in öffentlich zur Verfügung gestellten Wohnraum.

 

 

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