Was tut sich 2024 auf Mallorca? Ja, so einiges.

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Hier unsere Kurzinfo mit besonderen Interesse für Immobilieneigentümer auf Mallorca.

1. Für nicht komplett legale Landfincas auf Mallorca heisst es:
JETZT DIE LEGALISIERUNG NACH DEM AMNESTIEGESETZ 2024 EINLEITEN.

Die politischen Hürden sind seit Juni 2024 alle genommen und die ersten Verfahren werden eingeleitet.

Die Legalisierung lohnt sich oft schon deshalb, weil die damit verbundene Wertsteigerung den Kostenaufwand erheblich überschreitet.

Wichtige Voraussetzung:
Ihre Immobilie muss aktuell bereits bestandgeschützt sein.

Nähere Informationen hierzu in Textform:
https://kanzlei-menth.de/immobilien/die-legalisierbarkeit-nach-dem-amnestiegesetz-2024-auf-mallorca-als-wertfaktor-und-pruefungsgegenstand-beim-an-und-verkauf-von-landfincas-auf-mallorca/

oder auch als Video:  https://www.youtube.com/watch?v=FxzBi6RYxgg

  1. Heute ist die einheitliche Meinung: Der Tourismus auf Mallorca muss begrenzt werdenBisher war das Thema politisch umstritten, seit 2024 herrscht hierzu grundsätzlich Einigkeit.Die Wasserressourcen reichen nicht aus, der Verkehr kollabiert und manche Strände und Stadtbereiche sind übervölkert.

    Die praktischen Konsequenzen sind Zugangsbeschränkungen und Verbrauchseinschränkungen und für den Mallorcatourismus soll weniger geworben werden.

 

  1. DIE SCHENKUNG AN DIE KINDERGENERATION.
    DIE CHANCE DER WEITESGEHENDEN STEUERFREIHEIT AUF MALLORCA SOLLTE MAN NUTZEN.

Die Wahl, ob Nullbesteuerung oder 1% Besteuerung ist meist eine steuerstrategische im Hinblick auf ergänzende Potenziale zur Verkaufsgewinnsteuervermeidung.
Auch wer früher eine Immobilie erworben hat, findet hier oft einen Rettungsanker.

Näheres finden Sie hier:  https://kanzlei-menth.de/erbrecht/medienbeitrag-zur-steuerfreien-immobilienschenkung-an-kinder-in-2024/

4. Die touristische Ferienvermietung ist in der Schwebe

Aktuell läuft auf den Balearen ein Moratorium der Gestalt, dass keine neuen Lizenzen zur Ferienvermietung erworben werden können.
Die aktuelle Regionalregierung hat aber angekündigt, künftig wieder neue touristische Vermietungsobjekte genehmigen zu wollen.
Hier gilt es den tatsächlichen Fortgang im Auge zu behalten.

 

Anwaltskanzlei Günter Menth
07500 Manacor / Mallorca
Tlf.:  971 55 93 77


E-mail:  info@kanzlei-menth.de

 

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