Die Legalisierbarkeit nach dem Amnestiegesetz 2024 auf Mallorca als Wertfaktor und Prüfungsgegenstand beim An-und Verkauf von Landfincas auf Mallorca

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Bereits seit vielen Jahren ist die baurechtliche Legalität  ein entscheidener Wertfaktor beim Kauf oder Verkauf von Landfincas auf Mallorca repektive generell auf den Balearen.

Dieses Panorama hat sich nun mit dem Bauamnestiegesetz der Balearen 2024 weiter konkretisiert.

In Zukunft wird hier bei nicht legalen Landfincas wie folgt zu differenzieren sein:

  1. Die Finca ist nach der normalen aktuellen Gesetzeslage nachlegalisierbar.
    Dann sind die Baugenehemigungen nachzubantragen.
  2. Es besteht die Möglichkeit der Legalisierbarkeit nach dem Bauamenstiegesetz 2024.
    Dies gilt grundsätzlich für Landfincas mit aktuellen Bestandschutz.
    Der Fall ist häufig gegeben, wenn nach 2009 keine baulichen Veränderungen mehr vorgenommen wurden.
  3. Aktuell gibt es keinen Bestandschutz und keine Legalisierungsmöglichkeit.
    Dann gilt es festzustellen, ob und gegebenfalls welche Bauteile zumindest über Bestandschutz verfügen.

Unter Umständen empfiehlt es sich dan bestimmte Gebäude oder Gebäudeteile zurückzubauen, um die Rückführung in einem legalen Gesamtzustand erreichen zu können.

Bei jedem künftigen Landfincakauf auf Mallorca werden daher Legalität und Legalisierbarkeit, sowie das Rückbaurisiko nicht nur mitzuprüfen, sondern auch finaziell mitzubewerten sein.

Rechtsanwaltskanzlei Günter Menth
07500 Manacor / Mallorca
Tlf.:  971 55 93 77

E-mail:  info@kanzlei-menth.de

Hier ein Videolink zum Thema: Amnestie Gesetz 2024
https://www.youtube.com/watch?v=FxzBi6RYxgg

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