Ist die Rechtswahl ein geeignetes Instrument zur Enterbung oder Pflichtteilsentzug bei Vorhandensein einer Immobilie in Spanien
Die Rechtswahl ist ein gesetzlich vorgesehenes Gestaltungselement der Europäischen Erbrechtsverordnung Die Europäische Erbrechtsverordnung eröffnet diese Möglichkeit ausdrücklich mit dem 17. August 2015. Allerdings kann man damit für seine eigene erbrechtliche Rechtsnachfolge nicht jedes beliebige EU-Erbrecht Weiterlesen…