Richtig vererben in Spanien

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6 typische Fallen die Sie vermeiden sollten

 

Diese sechs typischen Fallen haben wir Ihnen zunächst einmal nachfolgend aufgelistet.

  1. Das Nichtstun
  2. Das unwirksame Testament
  3. Keine ausreichende Absicherung nahestehender Personen
  4. Späterer Streit unter den Erben
  5. Steuerbelastungen für Ihre Rechtsnachfolger
  6. Erbschleicher werden aktiv.

 

 

Das Nichtstun oder Sie haben versäumt das Richtige zu tun

 

Fügen wir einmal hinzu versäumt „zum passenden Zeitpunkt“

das Richtige zu tun

 

Diese Falle schnappt in der Praxis sehr häufig zu.

Nicht wenige Zeitgenossen halten sich für unsterblich oder werden doch wenigstens 100 Jahre alt: Das Testament hat dann ja noch Zeit.

Aber es gibt auch Unfälle oder man kann dement werden.
Dann ist man nicht mehr testierfähig.

Als Leitlinie sei empfohlen:
Mit dem Eintritt ins Rentenalter die eigene Rechtsnachfolge zu regeln.

Auch zeigt uns die anwaltliche Erfahrung immer wieder:
Im höheren Alter fehlt einem, – trotz bewahrter guter Denkfähigkeiten – , häufig die psychische Kraft grundlegende Entscheidungen zu treffen.

Was ist das Ergebnis? Ja Sie ahnen es schon:
Eine Erbengemeinschaft mit grossem Streit- und geringem Handlungspotenzial:
Es gilt hier der Grundsatz der Einstimmigkeit. Aber wann einigen sich alle Miterben schon mal.

 

 

 

Hat Ihre Spanienimmobilien das wirklich verdient ?

Die Lösung: Frühzeitig vertrauenswürdige Personen bevollmächtigen und eine gut konzeptionierte testamentarische Regelung.

 

Sie haben ein unwirksames Testament erstellt

 

Auch kann das Testament, wenn privatschriftlich, später schlichtweg verschwunden sein.

Ähnliche Folgen haben oft auch Testamente mit widersprüchlichen Inhalten oder mehreren Auslegungsmöglichkeiten.

Typischerweise formnichtig sind maschinengeschriebene Testamente

Die Lösung hier:
Erstellen Sie bei spanischer Immobilie im Vermögen ein spanischen notariellen Testament in Spanien nach anwaltlicher Beratung.

Spanische Notare pflegen nicht nur nicht deutsch zu sprechen
ebensowenig wie deutsche. Notare spanisch
und sind auch nicht unbedingt mit dem deutschen Erbrecht vertraut.
Mit wievielen ausserspanischen Erbrechtensollten Sie auch vertraut sein?
Denn: noch gibt es kein vereinwertliches europäisches Recht.

Ausserdem gehört die inhaltlich Testamentsgestaltungsberatung nicht zu dem Aufgabenfeld des spanischen Notars.

Ohne adäquates Testament für Spanien haben Sie den Erbstreit quasi vorprogrammiert.

 

Sie haben vergessen sich selbst oder Ihnen nahestehende Personen abzusichern

 

Aber halt: Sich selbst abzusichern?
Wie soll das denn funktionieren per Testament? Geht das überhaupt?

Nun: Ja und Nein

Sie haben Recht:
Im Testament kann man sich selbst keine Vermögenswerte vorbehalten.
„Das letzte Hemd hat bekanntlich keine Taschen“

  1. Aber es gibt doch auch die Rechtsfigur der „vorweggenommenen Erbfolge“,
    etwa konkret per Schenkung unter Pflichtteilsverzicht in Form eines Erbvertrages.
    Hier kann man sich jedenfalls für die eigenen Lebzeiten dann Nuztungsrechte vorbehalten an einer Immobilie, etwa einem Apartment oder einer Finca auf Mallorca, die man bereits eigentumsrechtlich steuergünstig an die Kinder übertragen hat.

 

Streit unter den Erben wird vorprogrammiert

 

Oft unbewusst wird durch das Verhalten eines Vererbers ein jahrzehntelanger Erbstreit initiiert.

Etwa wenn bei Privattestamenten die Testierfähigkeit angezweifelt werden kann oder der Testamentsinhalt sich in verschiedene Richtungen auslegen lässt.

Wie sieht hier die Lösung aus?

Nach anwaltlicher Beratung
eine Familienkonferenz abhalten

Anschliessend klare Vermögenszuweisungen im Testament
welche möglichen Erbstreiten von vornherrein den Boden entziehen

Diese Vorgehensweise inklusive familiärer Besprechung hat einen weiteren Vorteil:
Das Klima des generationenübergreifenden Einvernehmens beeinflusst auch die aktuelle Lebenssituation positiv.

 

Sie schaffen Steuerbelastungen für Ihre Rechtsnachfolger

 

Besonders problematisch sind hier Fallgestaltungen bei welchen etwa die erbrechtliche Nachfolge in Immobilienvermögen beim Erben höhere Erbschaftssteuern verursacht welche dieser aus liquidem Vermögen nicht zu tragen in der Lage ist.

Hierzu der Hinweis dass die spanische Erbschaftssteuer selbst bei Kindern und Ehegatten kaum Freibeträge vorsieht.

Wie lässt sich dies lösen?
Unsere Zielrichtung ist immer auf praktische Lösungen ausgerichtet.

Als beratender RA ist man hier gefordert praxistaugliche Steuergestaltungen zu entwerfen.
Die Bedeutung liegt auf einzelfalladäquat

Also auch keine Steuerparadiesgesellschaft und kein Schweizer Nummerkonto

Rechtskonforme Gestaltungsmöglichkeiten können hier sein:

 

– Schrittweise Vermögensübertragunge

– Einbeziehung der Enkelkinder

– Legale Bankkontengelderverlagerung von Spanien nach Deutschland.

Tatsächlich steht dem Experten hier ein breites Handlungsspektrum zur Verfügung.

 

Man kann auch zum Opfer von Erbschleichern werden

 

Sie denken jetzt vielleicht:
Ja, schon, anderen kann das passieren aber mir doch nicht.

Allerdings gerade im Ausland, entfernt von der Verwandtschaft und im Alter sprachlich und kulturell isoliert ist das Gefahrenpotenzial hoch.

Zunächst wird Hilfe angeboten,
und dann schnell eine Bindung oder Abhängigkeit geschaffen, mitunter bis zur Heirat.

Nicht selten mit einer Kombination aus Freundlichkeiten und Drohung, auch mit dem
Verlassen. Mit welcher eine Strategie der „Vermögenserleichterung“ betrieben wird.

In Spanien erfolgt dies neben der Initiierung des Testaments zu eigenen Gunsten per hier erforderlicher notarieller Vollmacht

Hier die Lösung
oder wie können Sie sich vor sich selbst schützen?

Erstellen Sie rechtzeitig spanientaugliche Vollmachten zugunsten langjährig erprobt vertrauenswidriger Personen und
sich frühzeitig Klarheit über die eigenen Rechtsnachfolgen verschaffen

 

Diese Fragen sind hier hilfreich

 

  • Wer soll abgesichert werden ?
  • Wessen Vermögenszugriff soll verhindert werden
  • Gerechtigkeit,wie sieht diese hier konkret aus ?
  • Erbstreite vorrausschauend vermeiden
  • Kann und will ich längerfristige Ziele verfolgen?

 

So erreichen Sie uns:

Anwaltskanzlei Menth für Spanien,
Fachkanzlei für Vermögensnachfolge in Spanienvermögen

Plaza Cos 8-3º , E-07500 Manacor

info@kanzlei-menth.de / 0034 – 971 55 93 77
mit informativer interaktiver Internetseite
www.kanzlei-menth.de

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