Sie haben eine Immobilie in Spanien geerbt. Wie wird die nötige Erbschaftsannahme professionell organisiert

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– in Frage und Antwort – 

F: Ein Erbfall mit Erbschaft einer Spanienimmobilie kommt nicht selten,jedenfalls vom Zeitpunkt her überraschend.

Was ist zu tun „um keine Fehler zu begehen“?

 

A: Sich innerhalb von einem Monat mit einem Fachmann, einem fachlich spezialisierten Rechtsanwalt, in Kontakt setzen.

 

F: Warum nicht direkt die Kontaktaufnahme mit dem spanischen Notar?

 

A: Weil dieser nach der üblichen Aufgabenteilung in Spanien Sie nicht berät,

sondern praktisch nur die vom Anwalt vorbereitete Erbschaftsannahme in eine notarielle Urkunde umsetzt.

 

F: Was beinhaltet dann eine professionelle Organisation der Erbschaftsannahme ?

 

A: Zunächst das Ausschöpfen der rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Im Einzelfall kann hier eine fristgerechte strategische Erbausschlagung zugunsten der Kindergeneration sinnvoll sein.

Der Immobilienwert muss praktisch immer steueroptimiert angesetzt werden.

Auch ein vorgeschalteter Erbauseinandersetzungsvertrag oder die direkte anschliessende Auflösung der Miteigentümergemeinschaft an der Spanienimmobilie können sinnvoll sein.

 

F: Das „zunächst“ lässt erwarten dass noch weitere Gesichtspunkte zu beachten sind?

 

A: Ja das ist zutreffend,

So kann Ihnen die Abwicklung so vereinfacht werden dass Sie zur Erbschaftsannahme nicht nach Spanien anreisen müssen.

 

F: Wie ist das möglich?

 A: Sie ratifizieren die in Spanien vorerstellte Erbschaftsannahmeurkunde in Deutschland, Österreich oder prinzipiell in jedem anderen Land.

Ihres aktuellen Wohn- oder Aufenthaltsortes. Alternativ kann auch eine spanientaugliche Vollmacht erstellt werden.

F: Muss die notarielle Erbschaftsannahme in Spanien vor einem Notar in der Lageregion der Immobilie erstellt werden.

A: Nein, das ist nicht erforderlich.

Vielmehr kann diese Urkunde vor jedem spanischen Notar erstellt werden. Dies gilt im übrigen in gleicher Weise für Immobilienkäufe in Spanien.

 F: Gibt es noch weitere Elemente der professionellen Organisation der Erbschaftsannahme neben dem Ausschöpfen der Gestaltungsmöglichkeiten und der möglichen Erledigung ohne Anreise nach Spanien.

Nun, eine professionelle Organisation umfasst noch die weitere Abwicklung bis zur Grundbucheintragung, so etwa die Zahlung der Erbschaftssteuer praktisch alles aus einer Hand. Das ist also das dritte Element.

 

F: Und das vierte Element?

A: Ja, vorausschauend sind oder können mit der Erbschaftsannahme noch weitere Schritte verbunden werden,

etwa um die Immobilie verkaufsreif zu machen. So bei bisheriger Nichterfassung von Bauteilen im Grundbuch deren Nacherfassung per notarieller Bauerklärung.

 

Das Ergebnis der vier Elemente ist die spanienweit mögliche Komplettabwicklung mit maximaler Entlastung der Erben.

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