Hinterlassene Immobilien können einen relevanten Wert und eine Lebenserleichterung für den Erben oder auch die Nachfolgegeneration darstellen ebenso wie sie auch zum wirtschaftlichen Fass ohne Boden oder Streitobjekt über Jahrzehnte werden können.
Wenn Sie sich für die erstere Variante entscheiden können wir Ihnen folgende Empfehlungen mit auf den Weg geben.
1. Die Baurechtskonformität kontrollieren und bei Bedarf herstellen
Illegale Gebäudeteile beispielsweise können die Vermietung oder auch den Verkauf zum adäquaten Preis verunmöglichen.
2. Für die korrekte Erfassung im Register sowohl im Grundbuch wie auch im Kataster Sorge tragen.
Erforderlich sind hier häufig ein Architektengutachten mit Altersbescheinigung der Bebauung und eine Topografenerfassung des Grundstückes mit den genauen Georeferenzdaten.
3. Die Bewohnbarkeitsbescheinigung aktualisieren lassen.
Diese hat in Spanien jeweils einen Gültigkeitszeitraum von zehn Jahren.
4. Aufteilung in eigenständige Wohneinheiten.
Soweit mehrere eigenständige Wohneinheiten in einem Gebäude vorhanden sind sollten diese verwaltungstechnisch auch getrennt erfasst werden wenn dies im Einzelfall möglich ist.
5. Die Immobilie bautechnisch in einem modernisierten Zustand halten.
Ist die Rechtsnachfolge bereits geklärt und personell konkretisiert kommt hier auch eine gemeinsame Investition mit der Nachfolgegeneration in Betracht.
6. Die Beschaffung einer touristischen Ferienvermietungsgenehmigung.
Das kann in touristischen Regionen Spanien angezeigt sein, etwa auf Mallorca, um die wirtschaftliche Verwertung zu erleichtern.