Das anwendbare Erbrecht ist heute in der Europäischen Union vom „gewöhnlichen Aufenthalt“ abhängig
Dies gilt jedenfalls für nach dem 17.08.2015 eingetretene Erbfälle. Nun kann sich aber natürlich der „gewöhnliche Aufenthalt“, vereinfacht als „Lebensmittelpunkt“ verstanden, verändern und man kann beispielsweise diesen praktisch schrittweise nach Spanien verlagern. Gesetzliche Regelung Weiterlesen…