Vier zentral wichtige Dokumente
- Der Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis, nicht älter als 6 Monate
- Die gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung
- Das Gemeindezertifikat als geeigneter Zonennachweis zur touristischen Vermietung
- Vollmacht des Eigentümers, wenn dieser nicht selber handelt
Was es sonst noch zu beachten gilt
Hier zu nennen ist namentlich die notwendige telematische Antragseinreichung mit elektronischem Zertifikat oder elektronischer Ausweisnummer.
Der Eingangszeitpunkt entscheidet über die vorrangige Zuteilung durch den CBAT,
el Consorcio Bolsa de Alojamientos Turísticos, also die Fachbehörde.
Am 01. September 2025 ging es los und am 01. Januar 2026 geht es weiter
Es empfiehlt sich also vor diesem Monatsersten jeweils antragstechnisch perfekt vorbereitet zu sein. Es sind Dokumente vom Rathaus und vom Eigentümerregister zu beschaffen. Der letzte Antragszeitraum ist aktuell für den 1. – 25. Mai 2026 vorgesehen.
Es sind keine neuen Vermietungsplätze
sondern es werden von der Verwaltung bei Revisionen zurückgenommene Vermietungsgenehmigungen über die zeitlich begrenzte Börse neu verteilt.
Die maximalen Bettenplätze pro Wohneinheit ergeben sich aus der Bewohnbarkeitsbescheinigung
Beantragt werden kann maximal die Bettenzahl für Ihr Objekt, welche als Bewohnerzahl in Ihrer cedula de habitabilidad ausgewiesen ist.
Das zeitliche Prioritätsprinzip bei der Vergabe
Genau dieses hat am 1. September 2025 zunächst wegen technischer Überlastung des Informatik-Systems der Behörde zu einem zeitweisen Kollaps geführt.
Dieses Verfahren musste also wieder neu aufgearbeitet werden.