Einen Erbfall nahestehender Personen zu bewältigen,
ist schon per se keine leichte Aufgabe,
umso mehr da dies zugleich mit einer emotionalen Belastung verbunden ist.
Kommt dann noch hinzu, dass diese im Ausland unter einem fremden Rechtssystem und sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten zu realisieren ist,
dann erleben wir es in der Anwaltspraxis häufig,
dass hier gerne Wege zur möglichst weitgehenden Vereinfachung in Anspruch genommen werden.
Wie nun ist dann durch den Rechtsanwalt vor Ort in Spanien eine solche Komplettentlastung möglich?
Wir bereiten mit einem geeigneten Notar in Ihrer Wohngegend eine dem konkreten Bedarf entsprechende Vollmachtserstellung für Spanien vor.
Praktisch sämtliche weitere notwendige Dokumentenbeschaffungen und –erstellungen können dann in Spanien vom bevollmächtigten Rechtsanwalt umgesetzt werden.
Die eigene Berufstätigkeit und Kinderbetreuung kann dann am eigenen Wohnort weitererfolgen.