Bei bereits betagter Elterngeneration sollte die Kindergeneration die Rechtsnachfolge in die Immobilie auf Mallorca initiieren

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Viele Ferienimmobilien auf Mallorca wurden in der zweiten Hälfte des 20igsten Jahrhunderts, also im Zeitrahmen von 1950 – 1999 erworben.

Die Elterngeneration nutzt die Mallorcaimmobilie dann oft kaum mehr

Dies nicht selten altersbedingt, weil das Reisen zu beschwerlich geworden ist.
Hauptnutzer sind jetzt die Kinder- und Enkelgenerationen.
Da die Immobilie aber aktuell im Familieneigentum bleiben soll, werden auch keine Initiativen zur Übertragung auf die Folgegeneration ergriffen.

Die Nachteile der Übertragungspassivität

Diese können durchaus vielfältig sein wird ein Elternteil dement, kann sowohl die familieninterne Übertragung wie auch der Verkauf an Dritte verunmöglicht werden.
Noch komplizierter kann die rechtspraktische Situation werden, wenn ein rational oder emotional betagtes Elternteil zwar juristisch noch geschäftsfähig ist, aber einfach zu keiner Entscheidung oder praktischen Mitwirkung mehr bereit ist, ein in der Rechtspraxis durchaus nicht seltener Fall.

Steuervorteile werden nicht genutzt

Steuerliche Gestaltungsoptionen haben regelmässig bestimmte Zeitfenster welche sich öffnen aber auch wieder schliessen.
Die 1 %-Schenkung an die Kindergeneration unter Pflichtteilsverzicht ist hier ein typisches Beispiel mit aktuell in 2022 sogar doppeltem Steuervorteil:
Auch eine künftige Verkaufsgewinnsteuer kann häufig mitvermieden werden.

Doppelter Vorteil der zeitlich adäquaten Immobilienübertragung

Namentlich wenn die Rentenhöhe der Elterngeneration begrenzt ist, kann die Generationenübertragung beiden Generationen zum Vorteil gereichen, wenn gewisse Ausgleichszahlungen an die Elterngenerationen erfolgen:
Die Elterngeneration wird von Unterhaltungskosten entlastet und erhält gegebenenfalls ergänzend eine Rentenaufstockung und die Kindergeneration oder das konkrete Kind als Rechtsnachfolger in die Ferienimmobilie auf Mallorca kann mit Erhaltungs- und Modernisierungsmassnahmen gezielt in diese investieren.

Die Auflösung einer generationenübergreifenden Miteigentümergemeinschaft als Gestaltungsvariante

Sind Ausgangssituation und Ziele geklärt, gilt es die rechtlich und steuerlich optimierte Gestaltungsvariante zu sondieren. Sind mehrere Generationen bereits anteilige Miteigentümer der Immobilie dann kann auch die Auflösung der Miteigentümergemeinschaft zugunsten eines Mitgliedes der Kinder- oder auch Enkelgeneration eine steuerlich interessante Gestaltungsmöglichkeit sein.

Die Erteilung einer spanientauglichen Vollmacht zur praktischen Einleitung der Generationennachfolge

Eine solche Vollmacht kann die praktische Abwicklung wesentlich erleichtern. Diese Vollmacht kann wahlweise vor einem spanischen oder der spanischen Sprache mächtigen deutschem Notar erstellt werden, wobei die Gestaltungsberatung zur länderübergreifenden optimierten Rechtsnachfolge dann allerdings über den international auf das einschlägige Immobilienrecht und Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt erfolgt und nicht seitens der die Vollmacht beurkundenden Notar.

Psychologie und Einfühlungsvermögen

Sich von einer Spanienimmobilie zu trennen ist nicht immer ein einfacher Vorgang, welcher von der Kinder- und Enkelgeneration durchaus auch entsprechendes Einfühlungsvermögen erfordert.

Wie bei jeder nachhaltig guten vertraglichen Vereinbarung sollte möglichst bei beiden Generationen eine Win-Win-Situation gegeben sein und als solche auch kommuniziert werden.

 

Günter Menth

Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Immobilien- und Erbrecht
Manacor – Mallorca

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