Als deutsche Familie ist es wichtig den Erbschein oder das europäische Nachlasszeugnis beim spanischen Notar zu beantragen
Früher ging man hier zum deutschen Amtsgericht, konkret zum Nachlassgericht welches örtlich für den letzten deutschen Wohnsitz des nach Spanien übergesiedelten deutschen Erblassers zuständig war. Heute, nachdem die Europäische Erbrechtsverordnung für die Zuständigkeitsbestimmung an die Weiterlesen…