Als deutsche Familie ist es wichtig den Erbschein oder das europäische Nachlasszeugnis beim spanischen Notar zu beantragen

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Früher ging man hier zum deutschen Amtsgericht, konkret zum Nachlassgericht welches örtlich für den letzten deutschen Wohnsitz des nach Spanien übergesiedelten deutschen Erblassers zuständig war.

Heute, nachdem die Europäische Erbrechtsverordnung für die Zuständigkeitsbestimmung an die Behörden des letzten Wohnsitzes in Europa anknüpft sind dann häufig auch für Erbenbescheinigungen nach deutschen Erblassern die spanischen Notare zur Festellung und Bescheinigung nach dem deutschen Erblasser zuständig.

 Warum ist es wichtig eine mit internationalen Erbangelegenheiten besonders vertrauten spanischen Notar auszuwählen?

Nun, durchaus häufig, wird vom nach Spanien Ausgewanderten in seinem Testament gleichwohl die Anwendbarkeit die Anwendbarkeit des deutschen Erbrechtes vorgesehen.

Dann muss der spanische Notar die zutreffende Erbfolge nach dem deutschen Erbrecht bestimmen.

Oft ist ein handschriftliches deutsches Testament das massgebliche Dokument

Wenngleich es aus auch Gründen der Rechtssicherheit tendenziell empfehlenswert ist das eigene Testament auch bei Auswanderung nach Spanien unter anwaltlichen Beratung vor einem spanischen Notar zu erstellen.

Bei einem handschriftlichen deutschen Testament ist der spanische Notar dann nicht nur mit der Anwendung, Interpretation und Rechtsprechung des deutschen Erbrechtes befasst sondern auch mit dem deutschen Testamentstext welcher ohne spanisch Sprachkenntnisse zuerst in die spanische Sprache übersetzt werden muss.

Tandem sprachkundiger international erfahrener Notar und deutscher anwaltlicher Erbrechtsexperte mit Spezialisierung auf Spanien

Diese Kombination ist dann in der Rechtspraxis sehr hilfreich.

Für Nachlassgegenstände in Deutschland empfehlenswert ist dann ein in Spanien ausgestelltes europäisches Nachlasszeugnis

Soll ein Erbenzertifikat in einen anderen EU-Staat zur Nachfolge in dort belegene Vermögensgegenstände verwandt werden.

so empfiehlt es sich anstelle einer deutschen Erbscheinausstellung oder eines spanischen certificado de heredero mit anschliessender Übersetzung ein direkt im anderen Land gültiges europäischer Nachlasszeugnis zu erstellen respektiv erstellen zu lassen, welches anfangs in Spanien von vielen Notaren angesichts fehlenden Praxiserfahrung noch nicht erstellt wurde.

 

Fazit: So vorgehen dass gehündeltes Fachwissen in Anspruch genommen wird

Das ist sicherlich generell empfehlenswert, besonders aber wenn es sich um länderübergreifende Sachverhalte handelt.

Neben rein formellen Abläufen welche hier teilweise bei national gegenläufigen Anforderungen in hinderliche Widersprüche münden können geht es hier auch darum praktische Lösungswege zu finden wenn es bei zu formeller Betrachtung eigentlich keine Lösung gibt.

Dies nach dem Motto: „Die logische Lösung muss hier so aussehen“

Das widerspricht dann übrigens keineswegs sinngemäss den jeweiligen Rechtsvorschriften sondern entspricht auch der Auslegung welche im konkreten Fall ein damit befasstes Gericht tätigen würde.

Wenn alle Praxisfragen immer Gerichte entscheiden müssten wären wir in unser Lebenspraxis gelähmt.

In diesem Sinne geht das Bestreben im internationalen Rechtsverkehr dahin der Logik auch aussergerichtlich Geltung zu verschaffen.

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